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Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. September, und Freitag, 30. September 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Antibiotika in der Tierhaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 30. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3152) abgelehnt, die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten und den Einsatz in der Tierhaltung auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Er folgte dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/4704). Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, das Arzneimittelgesetz so zu ändern, dass keine ökonomischen Anreize bestehen, möglichst große Mengen von Antibiotika zu verkaufen oder zu kaufen, die Tieren verabreicht werden sollen. So sollen etwa für Tierärzte einheitliche Abgabepreise eingeführt werden, wenn diese antimikrobiell wirksame Arzneimittel an Tierhalter verkaufen. Auch sollte die Regierung die Zulässigkeit von Rabatten aufheben, die die Hersteller dieser Arzneimittel anbieten.
Förderung von Kommunalinvestitionen: Einstimmig hat der Bundestag am 29. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (18/9231) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/9849) angenommen. Ziel ist es, dass die Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, die über das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ zur Verfügung stehen, in finanzschwachen Kommunen auch investiert werden. Der Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes werden um jeweils zwei Jahre bis Ende 2020 verlängert. Entsprechend wird auch das Sondervermögen auch erst zu diesem Zeitpunkt aufgelöst.
Änderungen im Immissionsschutzrecht: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. September der Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen (18/8879) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/9713). Unter anderem werden die Anforderungen zur Befüllung von Straßentankfahrzeugen an neue EU-Vorgaben angepasst. Darüber hinaus wird ein EU-einheitliches Prüfverfahren von Gasrückführungssystemen eingeführt. Für Anlagen der Lederbeschichtung wird ein zusätzlicher Emissionsgrenzwert eingeführt. Die Änderungen wie etwa die Neueinstufung der Chemikalie Formaldehyd als „wahrscheinlich beim Menschen karzinogen“, also krebserregend, sollen den Gesundheitsschutz verbessern.
Übereinkommen über den Straßenverkehr: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 29. September dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (18/8951) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/9780) zugestimmt. Die Änderung dieses in Wien unterzeichneten internationalen Übereinkommens sieht vor, dass Systeme, die die Führung eines Fahrzeugs beeinflussen, als zulässig erachtet werden, wenn diese den einschlägigen technischen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) entsprechen oder die Systeme so gestaltet sind, dass sie durch den Fahrer übersteuerbar oder abschaltbar sind. Betroffen sind Fahrerassistenzsysteme oder automatisierte Fahrfunktionen. Durch die Änderung soll Rechtssicherheit im Hinblick auf bereits im Verkehr befindliche Assistenz- oder automatisierte Systeme hergestellt und die weitere Entwicklung dieser Systeme unterstützt werden.
Befristungen im öffentlichen Dienst: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. September einen Antrag der Linken (18/7567) abgelehnt, die Befristungen im öffentlichen Dienst zu stoppen. Unter anderem sollte die Möglichkeit zu sachgrundlosen Befristung von Stellen gestrichen und in Bundesministerien und nachgelagerten Behörden darauf hingewirkt werden, dass für staatliche Regelaufgaben grundsätzlich unbefristete Planstellen vorgehalten werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/8376).
Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln: Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (18/8960) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/9848) angenommen. Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen, Lagern, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln. Diese werden als Geräte und ortsfeste Anlagen definiert, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder durch elektromagnetische Ausstrahlungen gestört werden können. Für diese Betriebsmittel legt das Gesetz ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit fest. Es soll sichergestellt werden, dass Funknetze einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie an diese Netze angeschlossene Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt werden.
Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 29. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (18/8183) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/9851) angenommen. Damit werden die Voraussetzungen für die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten und Zeit von geplanten Weiterbildungsveranstaltungen für Berufskraftfahrer konkretisiert. Um Missbrauch zu bekämpfen, wurden die Bußgeldtatbestände erweitert und die Sanktionen verschärft. Grenzgänger können künftig die Weiterbildung durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis nachweisen. Einstimmig verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation zu planen. Zudem solle es einen bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 geben, wobei Register und Karte den Ansprüchen modernster Digitalisierung entsprechen sollen.
Bundeswehr-Einsatz im Mittelmeer zugestimmt: Mit 441 Ja-Stimmen bei 117 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 29. September den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer (18/9632) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/9793). Diese von den Staats- und Regierungschefs der Nato-Staaten in Warschau am 8. Juli 2016 beschlossene maritime Sicherheitsoperation tritt an die Stelle der bisherigen Operation „Active Endeavour“. Anders als diese stützt sie sich aber nicht auf das Selbstverteidigungsrecht der Nato-Staaten, sondern auf Nato-Beschlüsse, Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie Regeln des Völkerrechts. Der Einsatz zielt darauf ab, ein aktuelles und umfassendes Bild der Lage im Mittelmeer bereitzustellen und gegebenenfalls verdächtige Schiffe zu kontrollieren und zu durchsuchen. Bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können nun längstens bis Ende 20176 im Mittelmeer eingesetzt werden. Ein Entschließungsantrag der Linken (18/9845), sich an der Operation nicht zu beteiligen, scheiterte mit Koalitionsmehrheit ebenso wie ein Entschließungsantrag der Grünen (18/9846), sich „unter den gegebenen Umständen“ nicht an der Operation zu beteiligen. Die Grünen stimmten gegen die Initiative der Linken, Die Linke unterstützte den Entschließungsantrag der Grünen.
Keine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen: Gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 29. September einen Gesetzentwurf dieser Fraktion zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen (18/7872) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/9840) abgelehnt. Die Grünen wollten einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller forschungs- und Entwicklungsausgaben für alle Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern einführen. Die Steuergutschrift sollte zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Die Grünen hatten argumentiert, ein solcher Forschungsbonus würde die internen Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung mobilisieren.
Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung: Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 29. September einen Antrag der Linken (18/7237) abgelehnt, die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wieder paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Ferner sollte eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung eingeführt werden. Um die Parität in der sozialen Pflegeversicherung wieder herzustellen, empfahl die Fraktion, den zur Pflegefinanzierung als Feiertag abgeschafften Buß- und Bettag wieder zum Feiertag zu erklären. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/9168).
Beitragsfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7241) abgelehnt, die paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder herzustellen. Die Grünen empfahlen ferner, eine solidarische Bürgerversicherung einzuführen, um eine breitere, stabilere und verlässlichere finanzielle Basis für das Gesundheitswesen zu schaffen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/9169).
Vermittlungsergebnis zur Erbschaftsteuerreform angenommen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. September die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (18/9690) zum Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923, 18/6279) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 24. Juni 2016 auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/8911, 18/8912) beschlossen, der Bundesrat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen (18/9155). Die Länderkammer hatte verlangt, die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend zu überarbeiten. Die nun auf Grundlage des Vermittlungsergebnisses vom 22. September beschlossene Fassung des Gesetzes enthält die bis zuletzt strittigen Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebsvermögen, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstunden. Sie umfasst ferner Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs. So gibt es keine Wiedereinführung der sogenannten Cash-Gesellschaften. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Jachten, Kunstwerke werden grundsätzlich nicht begünstigt. Die neue Gesetzesfassung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, unter anderem bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und bei Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke zum Beispiel von Brauereien. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – etwa 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Im September 2016 hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Der Bundestagsbeschluss vom 24. Juni 2016 hatte vorgesehen, dass Betriebserben auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden kann, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ wird ein Verschonungsabschlagsmodell angeboten. Ab einem Erbe von 90 Millionen Euro gibt es keine Verschonung mehr. Für Familienunternehmen gibt es dagegen Steuererleichterungen, kleinere Unternehmen werden zudem von Bürokratie entlastet.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 29. September Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 357 bis 363 übernommen (18/9679, 18/9680, 18/9681, 18/9682, 18/9683, 18/9684, 18/9685).
Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 29. September die erste Verordnung der Bundesregierung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/9631) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/9839) angenommen. Die bisherige Verordnung tritt am 1. Oktober außer Kraft. Damit können abschaltbare Lasten durchgehend ohne zeitliche Unterbrechungen genutzt werden. Ziel ist es, das Elektrizitätsversorgungssystem durch eine bessere Laststeuerung effizienter zu machen. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird damit die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann.
Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung: Einstimmig hat der Bundestag am 29. September der fünften Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (18/9500) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/9775) zugestimmt. Neu aufgenommen wurden befristete Ausnahmen von Stoffbeschränkungen für Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphylether (PDBE) in Ersatzteilen bestimmter Geräte der Medizintechnik. Dadurch wird die Nutzung von Ersatzeilen aus gebrauchten Geräten, die in der EU noch nicht in den Handel gelangt sind, erlaubt, was die Reparatur und Wiederinstandsetzung bestimmter medizinischer Geräte verstärkt ermöglichen soll. Die Befristung für die Verwendung in anderen medizinischen Geräten als In-vitro-Diagnostika endet am 21. Juli 2021, die Verwendung in In-vitro-Diagnostika am 21. Juli 2023 und die Verwendung in Elektronenmikroskopen und deren Zubehör am 21. Juli 2024.
Votum für Atomwaffenverbot abgelehnt: Mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 29. September einen Antrag der Linken (18/9792) abgelehnt, wonach die Bundesregierung im Oktober dieses Jahres in der Vollversammlung der Vereinten Nationen dem Antrag der Offenen Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu Nuklearer Abrüstung zustimmen und damit den Weg frei machen sollte für internationale Verhandlungen, die die Ächtung von Atomwaffen zum Ziel haben. Die sogenannte Offene Arbeitsgruppe (Open-ended Working Group on Nuclear Disarmament) hatte im August 2016 per Mehrheitsbeschluss das Verbot von Kernwaffen sowie die Aufnahme dahingehender Verhandlungen im Jahr 2017 gefordert.
Mieterschutz: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 29. September einen Antrag der Linken (18/8863) mit 466 Stimmen gegen 114 Stimmen abgelehnt, Mieterinnen und Mieter besser zu schützen und eine zweite Mietrechtsnovelle vorzulegen. Diese sollte unter anderem Regeln für rechtssichere Mietspiegel enthalten und die Modernisierungsumlage der Vermieter an die Mieter deutlich senken. Außerdem sollten Obergrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierung und Regelungen zur Sanktionierung von Mietwucher und Verstößen gegen die „Mietpreisbremse“ beschlossen werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/9696).
Liegenschaftspolitik des Bundes: Der Bundestag hat am 29. September in namentlicher Abstimmung mit 467 Nein-Stimmen, 57 Ja-Stimmen bei 57 Enthaltungen einen Antrag der Linken (18/4419) abgelehnt, die Privatisierung von Bundesliegenschaften zu stoppen und die Liegenschaftspolitik des Bundes nachhaltig zu reformieren. Länder und Kommunen sollten bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt werden, indem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Liegenschaften des Bundes bereitstellt. Nicht mehr genutzte Militärareale sollten Ländern, Kommunen und regionalen zivilgesellschaftlichen Akteuren kostengünstig zur zivilen Nachnutzung angeboten werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/6686).
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik: Einstimmig hat der Bundestag am 29. September einen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/9796) zum 19. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (18/7888) angenommen. Damit wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Rolle der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik bei der Krisenbewältigung sowie die europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung insgesamt zu stärken. Die Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sollen dabei unterstützt werden, Angebote zur Verbesserung der Lage der Flüchtlinge vor allem in den Nachbarländern Syriens sowie in einzelnen Regionen Afrikas zu schaffen. Die Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland soll durch Angebote der Mittlerorganisationen, die Deutschen Auslandsschulen sowie die sogenannte Pasch-Initiative („Schulen: Partner der Zukunft“) unterstützt und ausgebaut werden. (vom/29.09.2016)