Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Die Bundesregierung will das Kartellrecht reformieren und hat dazu nun den Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. „Wir bringen mit der neunten GWB-Novelle das zentrale Regelwerk in diesem Bereich auf den Stand des digitalen Zeitalters“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesvorhabens in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 28. September 2016. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die zunehmende Digitalisierung der Märkte neue Herausforderungen an die Wettbewerbspolitik stelle. Gerade internet- und datenbasierte Geschäftsmodelle könnten schneller zu einer Marktkonzentration führen.
Ziel der Novelle sei es, faire Wettbewerbsbedingungen abzusichern. Daher enthalte der Entwurf einen Katalog neuer Kriterien, um die Marktstellung von Unternehmen besser zu beurteilen, so Gabriel. „Das Bundeskartellamt wird in Zukunft Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte oder den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten bei der Prüfung der Marktbeherrschung von Unternehmen ausdrücklich berücksichtigen können.“
Im Bereich der Fusionskontrolle sollten auch Übernahmen von Unternehmen geprüft werden können, deren wettbewerbliches Potenzial sich noch nicht in den Umsatzerlösen, wohl aber in einem besonders hohen Kaufpreis von über 400 Millionen Euro zeige, erklärte der Minister und verwies als Beispiel auf die Whatsapp-Facebook-Fusion, die das Bundeskartellamt nicht prüfen konnte, weil die Konzerne zusammen nicht genügend Umsatz in Deutschland machen.
Zudem solle das Gesetz bestehende Rechtslücken schließen bei der Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften beziehungsweise von erworbenen Unternehmen. „Wir wollen verhindern, dass sich Unternehmen künftig Geldbußen in Millionenhöhe durch nachträgliche Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen entziehen können“, erklärte Gabriel.
Damit reagiere die Bundesregierung unter anderem auf den Fall eines Wurstherstellers, der, um ein Bußgeld zu umgehen, die Konzerntöchter auflöste und aus dem Handelsregister streichen ließ. Die Strafe sei nicht mehr einzutreiben gewesen. „Das wollen wir nicht noch einmal erleben“, betonte Gabriel.
Der Gesetzentwurf stelle nun die Haftung für Bußgelder sicher. Gleichzeitig verbessere er die Rechte von Kartellgeschädigten durch Erleichterungen beim Schadensersatz. Verbraucher oder Unternehmen, denen durch Kartelle Schaden entstanden ist, sollten diesen Schaden künftig schneller und einfacher vor Gericht ersetzt bekommen. „Damit setzen wir ein Signal gegen den Preiskampf unter anderem im Lebensmittelhandel“, so Gabriel.
Die Bundesregierung erfülle mit der Novelle zudem einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich vom Kartellverbot auszunehmen, um deren wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb zu stärken.
„Der Gesetzentwurf umfasst damit sehr unterschiedliche Maßnahmen“, resümierte der Wirtschaftsminister, bevor er sich den Fragen der Abgeordneten stellte.
Insbesondere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte Fragen an den Minister: So wollte zunächst Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik von Bündnis 90/Die Grünen, wissen, warum bei der Prüfung der Marktstellung von Unternehmen nicht auch die Nutzerzahlen berücksichtigt würden. „Diese machen doch gerade die Marktmacht aus. Müsste die Novelle nicht auch in diesem Punkt das Recht anpassen?“, fragte Dröge.
Der Minister stimmte zu: „Meiner Interpretation nach müsste das natürlich überprüft werden.“ Allerdings sei bislang vor allem das Problem die „rechtliche Eingreifschwelle der Behörden“ gewesen, so Gabriel. Diese werde nun behoben.
Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen, Kerstin Andreae, interessierte daran anknüpfend, ob es künftig Teil der Fusionskontrolle sein werde, zu überprüfen, „wer die Anteilseigner an den fusionieren Unternehmen sind“. Gabriel bestätigte, dass diese Überprüfung notwendig sei. Allerdings „müssten das sie Behörden schon jetzt tun“, stellte der Minister klar.
Hinsichtlich der Prüfung der geplanten Fusion des Chemiekonzerns Bayer mit dem US-Saatguthersteller Monsanto wollte Dröge erfahren, ob der Wirtschaftsminister das bestehende Kartellrecht für ausreichend halte, um auch den „vor- und nachgelagerten Markt“ zu prüfen. Um die Frage nach der Marktabgrenzung zu beantworten, müsse doch schließlich „die ganze Kette“ in den Blick genommen werden, forderte die grüne Abgeordnete aus Köln.
Gabriel stimmte Dröge zu. „Diese Frage habe ich der EU-Kommission auch im Zusammenhang mit dem Kartell-Verfahren gegen Google gestellt. Deren Antwort lautete, das Kartellrecht reiche aus.“ Es werde sich zeigen, ob noch Handlungsbedarf bestehe.
Anlass zu mehren Nachfragen gab die umstrittene Ministererlaubnis Sigmar Gabriels zur Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann: Während dieser seine Entscheidung angesichts von „8.000 bedrohten Arbeitsplätzen“ verteidigte, machten die Grünen-Abgeordneten Andreae und Dröge deutlich, dass sie eine Reform der Ministererlaubnis im Kartellrecht für nötig halten.
So wollte Dröge unter anderem wissen, ob es nicht angesichts des sehr langwierigen Prüfungsverfahren im Fall Edeka/Kaiser’s Tengelmann sinnvoll wäre, die Frist, innerhalb derer die Ministerentscheidung zu treffen ist, künftig zu begrenzen. „Eigentlich sind vier Monaten vorgesehen. Sie haben fast ein Jahr benötigt“, hielt Dröge Gabriel vor. Dieser betonte, sein Haus habe die Verfahrensvorschriften eingehalten.
Kerstin Andreae kritisierte zudem, Gabriel hätte in diesem Zeitraum „viele Gespräche“ – unter anderem mit Gewerkschaften – geführt, aber nicht den Bundestag informiert. „Wir hätten gerne im Rahmen der Ministererlaubnis eine Erklärung des Ministers gehabt“, so die Abgeordnete aus Freiburg. (sas/28.09.2016)