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57/1999
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FOLGEN DES EURO FÜR DEN TOURISMUS SKIZZIEREN (GRO&Suml;;E ANFRAGE)

Bonn: (hib) to- Die Bundesregierung soll die Auswirkungen der Einführung des Euro auf die deutsche Tourismuswirtschaft beurteilen. Dies verlangt die F.D.P.-Fraktion in einer Großen Anfrage (14/591). Vor allem soll die Regierung sagen, ob es steuerliche, arbeitsrechtliche oder sonstige gesetzlich bedingte Wettbewerbsvor- oder -nachteile gegenüber der Tourismuswirtschaft in den anderen EU-Staaten gibt. Die Abgeordneten erkundigen sich, welche tourismusrelevanten Projekte die Regierung fördern will, um benachteiligte Regionen und das Zusammenwachsen Europas zu stärken und welche Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden. Die Regierung soll mitteilen, wie sich das Bundeswirtschaftsministerium für die Förderung des Tourismus in Europa, vor allem für grenzüberschreitende Projekte, einsetzt und wie diese Tourismusförderung von der Deutschen Zentrale für Tourismus flankiert wird. Sie soll ferner darlegen, in welchem Umfang Nichtregierungsorganisationen bei der Förderung von Tourismusangeboten berücksichtigt werden und wie viele Arbeitnehmer auf der Basis geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in der deutschen Tourismusbranche beschäftigt sind.

Die F.D.P. will ferner wissen, ob die Regierung die Auffassung der deutschen Tourismusbranche teilt, daß die rechtlichen Änderungen der 630-DM-Jobs negative Folgen für den betroffenen Sektor und den jeweiligen Wirtschaftsstandort seiner Unternehmen haben werden. Sie fragt, was die Regierung zum Ausgleich dieser Wettbewerbsnachteile plant. Gefragt wird darüber hinaus, in welcher Höhe die Tourismusbranche durch die Einführung einer nationalen Ökosteuer belastet wird und wie die Regierung daraus entstehende Wettbewerbsnachteile ausgleichen will. Schließlich soll die Regierung mitteilen, ob sie für eine Übergangszeit den halbierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie in Deutschland einführen und sich damit "den Vorschriften der Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten" anschließen will.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905704
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