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173/1999
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Finanzausschuss (Anhörung)

EXPERTEN MIT ENTLASTUNG DER FAMILIEN NOCH NICHT ZUFRIEDEN

Berlin: (hib/VOM-fi) Die im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geplante Familienförderung (14/1513) ist am Mittwoch Mittag bei Sachverständigen nicht auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses äußerten sich Experten zu dem Vorhaben, das Kindergeld für das erste und zweite Kind vom Jahr 2000 an von 250 DM auf 270 DM anzuheben und einen Betreuungsfreibetrag für jedes Kind bis zum vollendeten 16 Lebensjahr in Höhe von 3.024 DM für ein Elternpaar einzuführen. Ebenso ist geplant, einen Betreuungsfreibetrag von 1.080 DM für ein Elternpaar und ein Kindergeld von 30 DM monatlich für volljährige behinderte Kinder einzuführen. Für das kommende Jahr werden aufgrund dieser Vorgaben Steuermindereinnahmen von 3,8 Milliarden DM erwartet, von denen jeweils 1,62 Milliarden DM auf Bund und Länder und 570 Millionen DM auf die Kommunen entfallen.

Professor Theodor Siegel von der Berliner Humboldt-Universität hält die geplante Familienförderung für verfehlt. Sie laufe darauf hinaus, dass der Bürger umso mehr Förderung erhält, je weniger er sie benötigt. Die vorgesehene Kindergelderhöhung ändere daran nichts, weil der Effekt der Kinderfreibeträge, soweit sie den des Kindergeldes übersteigen, erhalten bleibe. Für Schneider bringt die Freibetragsregelung eine höhere Entlastung für Besserverdienende aufgrund der Progression der Einkommensteuer. "Wer für progressionsmildernde Kinderfreibeträge eintritt und eine Einführung eines Kinder-Grundfreibetrages ablehnt, muss sich fragen lassen, warum er beim Existenzminimum der Steuerpflichtigen selbst nicht für einen progressionsmildernden Freibetrag eintritt”, heißt es in der Stellungnahme Schneiders. Professor Peter Bareis von der Universität Hohenheim wies darauf hin, dass der Freibetrag bei niedrigen Einkommen wenig oder nichts bewirkt, Mehrverdiener dagegen hoch entlastet würden. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband beklagte, dass Sozialhilfe beziehende Familien leer ausgingen, weil das Kindergeld voll angerechnet werde. Eine Minderheit profitiere von der Erhöhung durch den neuen Freibetrag, während eine Mehrheit von Familien "ins Abseits gestellt” werde. Für das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung stellen die Freibeträge dagegen keine Begünstigung dar, sondern verhindern nur eine "gleichheitswidrige Überbelastung”.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Modell eines Kindergrundfreibetrages, das zu einer gleichmäßigen Entlastung für die steuerpflichtigen Eltern führen würde, für sozial gerecht und finanzierbar. Trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit dieses Modells empfiehlt der DGB, es rechtspolitisch im Auge zu behalten, weil auch Verfassungsurteile "keinen Ewigkeitswert haben”.

Klage über die finanzielle Belastung der Kommunen führte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Schon jetzt erlitten die Städte und Gemeinden durch den Familienleistungsausgleich jährliche Steuerverluste bei ihrem Einkommensteueranteil, die sich nach der Kindergelderhöhung zu Beginn dieses Jahres schon auf netto rund 6 Milliarden DM jährlich summierten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917303
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