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173/1999
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

KOALITION: BAUGESETZ IST GUTER KOMPROMISS - OPPOSITION: RÜCKSCHRITT

Berlin: (hib/KER-as) Während die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (14/1516) als "gelungenen Kompromiss”, der die Risiken gleichmäßig auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bundesanstalt für Arbeit (BA) verteile, bezeichnet hat, erklärten CDU/CSU und F.D.P. am Mittwochvormittag im Fachausschuß, die Initiative sei "rückwärts gewandt”. Mit ihr würden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen und das Wahlversprechen der SPD, das alte "Schlechtwettergeld” wieder einzuführen, nur halb eingelöst. Ursprüngliches Ziel sei es gewesen, so die Union, Saisonarbeit ganz abzubauen und zu einer ganzjährigen Beschäftigung beim Bau zu kommen. Dies sei aber nicht gelungen. Auch werde die Auftragslage am Bau nicht gefördert. Durch den Rückgang der Bundesinvestitionen werde sich die Arbeitslosigkeit beim Bau noch erhöhen. Zudem bringe das Gesetz einen erhöhten Verwaltungsaufwand und eine Belastung der Sozialkassen. Dadurch werde die internationale Konkurrenzfähigkeit reduziert. Die Freien Demokraten warfen SPD und Bündnisgrünen vor, die Neuregelung schreibe fest, dass die öffentliche Hand in Form der BA schützend im Bauwesen eingreife, wodurch eine Eigensicherung jedoch eingeschränkt werde. Auch werde nun die Weiterentwicklung des Winterbaus nicht fortgeführt.

Die PDS begrüßte die Initiative, gab jedoch zu bedenken, dass es sich lediglich um einen Kompromiß handele; man habe selbst einen besseren Lösungsvorschlag vorgelegt. Die Kritik von Union und Liberalen, das Gesetz sei rückwärts gewandt, sei nicht nachzuvollziehen. In den letzten Jahren habe es eine hohe Arbeitslosenquote am Bau gegeben. Das jetzige Gesetz bedeute eine Entlastung für die Betroffenen. Kritisch beleuchtete die PDS die Flexibilisierungsregelung. So sei zu befürchten, dass die Bauarbeiter in den Sommermonaten "ranklotzen", um für die Wintermonate vorzuarbeiten. Aus gesundheitlichen und familiären Gründen sei dies jedoch problematisch. Auch sei zu klären, was mit den angesammelten Überstunden passiere, wenn der Betrieb Konkurs anmelde. Im Übrigen, so die PDS, sei nicht zu verstehen, warum in der Bundesrepublik noch immer nicht ganzjährig gebaut werden könne. Mit den neuen Technologien müsse dies eigentlich machbar sein.

SPD und Bündnisgrüne hatten zuvor dargelegt, ihr Papier sei ein Kompromiss zwischen allen Beteiligten, verteile die Kosten gleichmäßig und flankiere die tarifvertragliche Vereinbarung der Tarifpartner. Man hoffe, dass die jetzige Lösung zufriedenstellend für alle sei. Wichtig sei unter Anderem gewesen, witterungsbedingte Kündigungen am Bau zu verhindern. Habe der Bauarbeiter Überstunden geleistet und der Betrieb melde Konkurs an, so gelte für ihn die Konkursausfallregelung. Zu dem Vorwurf der CDU/CSU, der Bund reduziere seine Investitionen in den Straßenbau, erklärte die SPD, mit dem Straßenbau schaffe man kaum Arbeitsplätze. Um diesen Effekt zu bekommen, müsse im Wohnungsbau investiert werden. Bund und Ländern fehle dazu jedoch angesichts der Schuldensituation der finanzielle Spielraum.

Die Koalitionsinitiative sieht vor, den Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit von bisher 50 auf künftig 30 Stunden zu verringern. Von der 31. bis zur 100. Ausfallstunde wird ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winterbau-Umlage gezahlt. Um Kündigungen zu verhindern sollen künftig bei Zahlung von Winterausfallgeld für die 31. bis 100. Ausfallstunde dem Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung vollständig aus der Winterbau-Umlage erstattet werden. Das Winterausfallgeld ab der 101. Ausfallstunde wird aus Beitragsmitteln der BA finanziert. Zudem soll das Verbot der witterungsbedingten Kündigung in den Tarifverträgen für das Baugewerbe bestehen bleiben.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917304
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