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299/2000
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Gesundheit/Antwort

SPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FÜR FUNKTIONELLE LEBENSMITTEL PRÜFEN

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit bestehende Vorschriften zum Schutze der Gesundheit der Verbraucher und vor Täuschung für den Bereich der funktionellen Lebensmittel durch den Erlass spezifischer Bestimmungen ergänzt werden sollten.

Dies geht aus der Antwort der Regierung (14/4697) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/4208) hervor.

In diesem Zusammenhang werde auch die Frage eines Melde-Prüf- oder Genehmigungsverfahrens einbezogen. Weiter erklärt die Exekutive, eine eventuell erforderlich werdende Regelung könne allerdings nur auf Gemeinschaftsebene vorgenommen werden.

Selbstverpflichtende Vereinbarungen deutscher Marktteilnehmer in Bezug auf Qualitätskriterien, Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung für funktionelle Lebensmittel, wie sie etwa in Schweden oder den Niederlanden bestünden, seien der Regierung nicht bekannt.

Wesentlich sei es, dass Fragen der Sicherheit und Verträglichkeit von Anfang an bei möglichen Vorhaben zur Entwicklung derartiger Lebensmittel berücksichtigt würden.

Isolierte Betrachtungen zu Technologiefolgen erschienen nicht sinnvoll, da die Nutzen-Risiko-Bewertung einzelfallweise und nur am konkreten Produkt erfolgen könne.

Nach Angaben der Regierung finden öffentlich geförderte Forschungsarbeiten zu der "funktionellen" Bedeutung von Lebensmittelbestandteilen hauptsächlich an Hochschulen, Ressortforschungsanstalten im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie in einigen weinigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft statt.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029909
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