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024/2001
Stand: 26.01.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Ende 1999 ausgelaufene so genannte Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/5121) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5053) erklärt, würden aber Möglichkeiten einer Strafzumessungsvorschrift im allgemeinen Strafrecht geprüft. Danach könnten bestimmte kooperative Verhaltensweisen, welche dazu führen, begangene Verbrechen aufzuklären oder künftige zu verhindern, stärker als heute strafmildernd berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_024/12
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