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040/2001
Stand: 13.02.2001
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Jobrotation im Arbeitsförderungsrecht verankern

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Nutzung von Jobrotation soll gestärkt werden, indem ein Stellvertreter eines Arbeitnehmers gefördert wird. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/5245). Der Stellvertreter solle in einem befristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit Lohn- und Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber beschäftigt werden. Dabei sei zu prüfen, ob dem Arbeitgeber ein Zuschuss zu den Kosten für die Beschäftigung des Stellvertreters gewährt werden könne. Weiter treten die Parlamentarier dafür ein, die für die Jobrotation notwendigen Koordinierungs- und Vermittlungsaktivitäten ebenfalls zu unterstützen. Die Bundesanstalt für Arbeit könnte zum Beispiel für das Projektmanagement von Jobrotation Dritte für die notwendigen Koordinierungsaufgaben hinzuziehen.

Zur Begründung heißt es, Jobrotation sei ein in verschiedenen europäischen Ländern erfolgreich erprobter Ansatz, um die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern und Arbeitslose betriebsnah zu qualifizieren und passgenau zu vermitteln. Mit der Jobrotation werde Bildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik sinnvoll verknüpft. Durch die Stellvertretung würden betriebliche Hemmnisse gegenüber Qualifikationsaktivitäten abgebaut, da der Arbeitsausfall zumindest teilweise ersetzt werden könne. Jobrotation sei gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ein besonders attraktives Instrument. Um diese Methode weiter zu verbreiten, müsse sie als Regelinstrument in der aktiven Arbeitsförderung verankert werden. Es gelte, die rechtliche Stellung der Stellvertreter eindeutig zu klären und geeignete Anreize für Unternehmen und Arbeitslose zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_040/07
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