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058/2001
Stand: 01.03.2001
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Keine Zwangsmaßnahmen im Rahmen indischer Familienplanung bekannt

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Kopplung von Zwangsmaßnahmen und bevölkerungspolitischen Aktivitäten zur Durchsetzung von Familienplanungsprogrammen ist heute weder offizielle Politik Indiens, noch sind konkrete Fälle im Umfeld der drei deutsch-indischen Gesundheitsprojekte bekannt geworden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5390) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5118). Der Antwort zufolge gab es in der Vergangenheit in Indien Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung ehrgeiziger bevölkerungspolitischer Ziele, insbesondere während der Regierungszeit von Indira Gandhi. Diese traumatische Erfahrung stelle bis heute ein schweres Hindernis bei Bemühungen dar, die Akzeptanz von Familienplanungsmaßnahmen zu erhöhen und wirke sich auch auf Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitssektor Indiens aus.

Zur ebenfalls nachgefragten Problematik von Depo Provera, der sogenannten "Dreimonatsspritze" als Verhütungsmethode wird dargelegt, diese werde in den drei deutsch-indischen Projekten nicht eingesetzt. Insgesamt sei das Verhütungsmittel Depo Provera nach umfangreichen Studien der Weltgesundheitsbehörde als sicher und unbedenklich erklärt worden, sei in 121 Ländern zugelassen und mit weltweit 13 von 16 Millionen Nutzerinnen das am häufigste genutzte Präparat unter injizierten Verhütungsmitteln. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sei Depo Provera in Projekten in Äthiopien, der Mongolei, der Demokratischen Republik Kongo und der Elfenbeinküste eingesetzt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_058/04
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