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060/2001
Stand: 06.03.2001
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Zivilrechtlichen Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Ein verbesserter zivilrechtlicher Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalt ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (14/5429). Die Initiative ist Regierungsangaben zufolge Teil ihres Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Zwar lägen umfassende Untersuchungen zum Ausmaß innerfamiliärer Gewalt für Deutschland noch nicht vor, doch gingen zuverlässige Schätzungen davon aus, dass in jeder dritten Partnerschaft hierzulande Frauen Gewalt erführen. Rund 45.000 Frauen flüchteten jährlich vor der Gewalt ihres Partners und suchten Zuflucht in einem der 435 Frauenhäuser.

Die Regierung strebt mit ihrem Entwurf unter anderem an, die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abzusenken, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss. Statt einer so genannten "schweren" soll deshalb laut Entwurf künftig nur noch eine "unbillige" Härte angeführt werden müssen, die es zu vermeiden gelte. Dies, so die Regierung zur Begründung, sei insbesondere bei der Anwendung von Gewalt der Fall, ebenso wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt werde.

Die Regierung strebt weiter an, auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen gerichtliche Schutzanordnungen auf klarer gesetzlicher Grundlage zu ermöglichen. Sie erwähnt dabei vor allem das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person. Dazu zählten auch der Einsatz des Telefons oder das Versenden von e-mails.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_060/01
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