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060/2001
Stand: 06.03.2001
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Lage der Menschenrechte in der Türkei im Dialog mit Ankara verbessern

/Menschenrechte/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Türkei lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung nur im Dialog mit Ankara erreichen. Die Beitrittspartnerschaft der Europäischen Union mit dem Land werde dabei eine zentrale Rolle spielen, so die Regierung in

ihrer Antwort (14/5403) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5190). Darin heißt es weiter, der Strafvollzug in der Türkei sei seit Jahren von gravierenden Problemen gekennzeichnet. Gefängnisse seien überlastet, ihre Strukturen veraltet. Die meisten Häftlinge seien in großen Räumen mit 60 und mehr Insassen untergebracht, was zum Teil zu mafiösen Strukturen geführt habe. Zudem komme es vor allem im Polizeigewahrsam und in der Untersuchungshaft noch immer häufig zu Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter. Der Türkei sei auferlegt worden, im Rahmen ihrer Heranführung an die EU die Situation in ihren Gefängnissen an europäische Standards anzupassen. Ankara habe dazu eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen. Dazu zähle neben einer Amnestie auch die Einrichtung so genannter F-Typ-Zellen. Die Bundesregierung unterstütze in Übereinstimmung mit dem Anti-Folter-Komitee des Europarates diesen Zellentyp, sofern sichergestellt sei, dass er nicht zu Folter und Misshandlungen in den Gefängnissen führe. Erforderlich sei auch, dass die Strafgefangenen im Rahmen von Arbeit und Freigang regelmäßigen Kontakt zu ihren Mitinsassen hätten und sich an der frischen Luft bewegen könnten.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, versuchten Anführer extremistischer Gruppen die Reform in den türkischen Gefängnissen "mit allen Mitteln" zu verhindern, da sie ihre Macht unterminiere. Dabei setze die terroristische Organisation DHKP-C das Todesfasten ihrer Mitglieder als Mittel ein. Da die Führer dieser Organisation in großen Zellen leicht die Kontrolle ausüben könnten, seien sie an deren Auflösung im Zuge der Reform nicht interessiert. Im Laufe der Hungerstreiks hätten sich dann vor dem Hintergrund der generellen Missstände im türkischen Strafvollzug auch andere radikale Gruppen in den Haftanstalten diesem Hungerstreik angeschlossen, so die Bundesregierung weiter. Die türkische Regierung habe sich daraufhin im Dezember 2000 zur gewaltsamen Beendigung dieses Streiks entschlossen. Bei den folgenden Auseinandersetzungen, bei denen beide Seiten massive Gewalt angewendet hätten, seien 30 Gefangene und zwei Polizisten ums Leben gekommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_060/02
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