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086/2001
Stand: 26.03.2001
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Bis zum Sommer Regelung zu Gunsten der Opfer der NS-Militärjustiz finden

/Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Eine gesetzliche Regelung zu Gunsten der Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz fordert die PDS-Fraktion in einem Antrag (14/5612). Das Parlament solle deshalb die Bundesregierung auffordern, angesichts der politischen Bedeutung der Angelegenheit und mit Blick auf das fortgeschrittene Alter der Betroffenen einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser vor der Sommerpause 2001 verabschiedet werden könne. Als für eine Lösung des Problems geeignet erscheint der PDS in diesem Kontext ein Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Februar 1998 (13. Wahlperiode), der die Todesurteile des Reichskriegsgerichts und anderer Militärgerichte sowie die Todesurteile anderer Gerichte erfasse. Zugleich stelle dieser Entwurf klar, dass Fälle ausgeschlossenen seien, die nach allgemeinem Strafrecht bereits vor Beginn der nationalsozialistischen Diktatur mit der Todesstrafe bedroht gewesen seien.

Die Oppositionsfraktion verlangt zudem, der Bundestag solle sein Ersuchen an die Regierung bekräftigen, einen Entwurf zur Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile der Strafrechtspflege vorzulegen, um so einen den Unrechtserfahrungen Homosexueller angemessenes Verfahren zur gesetzlichen Rehabilitierung der Opfer aus den Jahren 1935 bis 1945 sicherzustellen. Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, mehr als 50 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus durch den Sieg der Anti-Hitler-Koalition im Zweiten Weltkrieg sei es dringlicher denn je, für eine eindeutige Rehabilitierung und für eine angemessene Entschädigung aller Opfer der nationalsozialistischen Zwangsherrschaft zu sorgen. Dies gelte für die Opfer der NS-Militärjustiz ebenso wie für die verfolgten Schwulen und Lesben und die Zwangsarbeiter. Angesichts der politischen Brisanz dieser Frage und des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen sei jeder Tag des Hinauszögerns einer abschließenden Regelung "ein Tag zu viel".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_086/03
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