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117/2001
Stand: 25.04.2001
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Rund 60 Prozent der Häuslebauer erhalten Kinderzulage

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der Anteil der Fälle, in denen eine Kinderzulage zur Eigenheimzulage beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gewährt wird, liegt relativ konstant bei 60 Prozent. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5889) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5604) zur steuerlichen Förderung über das Eigenheimzulagengesetz von 1995 bis 2000. Die Eigenheimzulage werde relativ wenig für Ausbau und Erweiterungen in Anspruch genommen, heißt es weiter. Der Anteil der Familien mit Kindern sei dabei jedoch besonders hoch, weil Familien häufig das Bedürfnis hätten, die Wohnungsgröße an die wachsende Kinderzahl anzupassen. Da die Einkommensgrenze, bis zu der Eigenheimzulage gezahlt wird, seit Anfang 2000 von der Kinderzahl abhängig sei, konzentriere sich die Zulage noch stärker auf die Förderung von Familien mit Kindern und verringere Mitnahmeeffekte, heißt es in der Antwort. Nach einem Schätzmodell des Bundesfinanzministeriums liegen den Angaben zufolge rund 87,4 Prozent der Eigenheimerwerber unter der Einkommensgrenze von 80.000 DM für Alleinstehende und 160.000 DM für Ehepaare.

Die Regierung erklärt weiter, das jetzt erreichte Niveau der Förderung zeige, dass es sich bei der Ökozulage zur Eigenheimzulage um ein wirksames Instrument handele. Die Ökozulage erfordere entweder die Errichtung oder Modernisierung eines Gebäudes mit einem Wärmebedarf, der noch 25 Prozent unter den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung liegt, oder die Verwendung innovativer Heizungstechnik. In beiden Fällen werde der Heizenergiebedarf deutlich gesenkt und damit auch die Kohlendioxidemissionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_117/03
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