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168/2001
Stand: 20.06.2001
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Experten: Neue Familienförderung kann auch zu Mehrbelastungen führen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Familienförderung (14/6160, 14/6261) kann unter Umständen auch zu Mehrbelastungen von Familien führen. Dies ist aus Stellungnahmen von Sachverständigen zur heutigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf zu entnehmen. Nach Darstellung des Deutschen Steuerberaterverbandes müssten Familien, die vor allem die bisherigen Ausbildungsfreibeträge ausschöpfen, Einschränkungen hinnehmen. Die vorgesehenen Kürzungen beim Ausbildungsfreibetrag würden nur zum Teil durch die Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge sowie durch die tarifliche Entlastung ausgeglichen.

Der Deutsche Familienverband urteilt, die Vorlage bringe keine bessere Förderung. Die für sächliches Existenzminimum, Betreuung und Erziehung oder Ausbildung vorgesehenen Freibeträge von insgesamt 5.808 Euro (11.360 DM) reichten nicht aus. Erforderlich wäre nach Meinung des Verbandes ein Gesamtkinderfreibetrag von mindestens 6.545 Euro (12.800 DM). Auch falle die Erhöhung des Kindergeldes um nur 30 DM ab 2002 zu niedrig aus. Gefordert wird ein Kindergeld von 266 Euro (520 DM) pro Kind. Für den Deutschen Frauenrat führt die Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages bei Alleinerziehenden ab 2003 zu einer Verschlechterung im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Ehegattensplitting profitieren. Die Familien finanzierten ihre Entlastung zu 40 Prozent selbst, vor allem durch die Reduzierung der Ausbildungsfreibeträge und den Abbau des Haushaltsfreibetrages bei Alleinerziehenden. Nach Auffassung der Arbeiterwohlfahrt kommt die Regierung den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus einem Urteil von 1998 nach. Statt sich jedoch am Bedarf zu orientieren, verharre sie bei einer steuerlichen Familienförderung. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert, dass Alleinerziehende die einzigen seien, deren Lebensform Kürzungen unterliegt. Verlangt wird ein Kindergeld von 300 Euro monatlich, das nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden dürfe. Auch müsse der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende erhalten bleiben und wieder auf die Höhe des Grundfreibetrags angehoben werden. Kinderbetreuungskosten müssten als Werbungskosten in tatsächlicher Höhe absetzbar sein.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet die Kindergeldanhebung und den stufenweisen Abbau des Haushaltsfreibetrages für alleinstehende Elternteile, gekoppelt mit der Möglichkeit, nachgewiesene erwerbsbedingte Betreuungskosten über 3.024 DM bei unter 14-jährigen Kindern steuerlich geltend machen zu können, positiv. Die Entlastungen bei alleinstehenden Arbeitnehmern mit einem oder zwei Kindern 2002 könnten jedoch nicht verhindern, dass 2003 und 2005 Höherbelastungen eintreten, die 2003 alle Einkommensschichten erfassten und sich 2005 auf die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen bezögen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält die nur geringe Anhebung des Kindergeldes für vertretbar. Um Familien im unteren Einkommensbereich zu entlasten, müssten jedoch mittelfristig die direkten Transfers erhöht werden. Eine Rückführung des Ehegattensplittings auf das notwendige Maß würde es nach Meinung des DIW erleichtern, weitere Kindergelderhöhungen oder andere Formen geldwerter Leistungen zu finanzieren. Das DIW begrüßt im Übrigen die geplante Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse ("Dienstmädchenprivileg").

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_168/03
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