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168/2001
Stand: 20.06.2001
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Sachverständige begrüßen Podologengesetz weitgehend

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf über den Beruf des Podologen (14/5593) wird von Experten und Sachverständigen weitgehend begrüßt. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die die Sachverständigen für eine am heutigen Mittwochnachmittag stattfindende öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses vorgelegt haben. Die kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte es, dass der Entwurf die Qualifikationsvoraussetzungen für die medizinische Fußpflege bundeseinheitlich regele. Deren Aufnahme in den Katalog der verordnungsfähigen Heilmittel mache es erforderlich, die Qualifikation der Leistungserbringer zu definieren. Nach Ansicht des Verbandes Physikalische Therapie (VPT) dient ein solches Gesetz auch den Interessen der Patienten. Außerdem könne es Grundlage dafür sein, Gespräche über eine von der ärztlichen Verordnung unabhängige Tätigkeit der Physiotherapeuten und Masseure aufzunehmen.

Auch der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik befürwortete das Vorhaben der Regierung, eine Qualitätssicherung der medizinischen Fußpflege zu erreichen. Dies sei zusammen mit der Entstehung des neuen Berufsbildes der Podologin und des Podologen das wesentlich Ziel der Gesetzesinitiative. Allerdings sollten die Ausbildungsinhalte der Podologen in das Berufsbild der Orthopädieschumacher integriert werden. Die Deutsche Diabetes-Union hob hervor, die Podologenarbeit könne ein hervorragendes Beispiel der Prävention bei Diabetes mellius sein. Sie könne nicht hoch genug veranschlagt werden und verdiene Aufmerksamkeit sowie eine hohe gestalterische Priorität. Außerdem solle darauf hin gewirkt werden, Patienten mit einem sogenannten Diabetes-Fuß-Syndrom interdisziplinär zu versorgen. Dies gelte sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Nach Auffassung der Deutschen Diabetes Gesellschaft können durch Podologenarbeit weiteren Erkrankungen vorgebeugt und damit Kosten gespart werden. Im europäischen Ausland stellten qualifizierte, staatlich anerkannte Podologen einen tragenden Part in der multidisziplinären Versorgung des diabetischen Fußes dar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_168/04
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