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198/2001
Stand: 11.07.2001
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ABM-Kräfte wurden bei der Vorbereitung von Demonstrationen eingesetzt

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/TGS) Nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeit wurden ABM-Beschäftigte in geringem zeitlichen Umfang bei der Vorbereitung von Demonstrationen eingesetzt. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6428) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/6258). Die Zahl von 20 Arbeitnehmern, die zeitweilig mit "nicht förderungsfähigen Arbeiten" beschäftigt wurden, treffe allerdings nicht zu, heißt es weiter. Die Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage auf Presseberichte bezogen, denen zufolge in Hamburg ABM-Kräfte als SPD-Wahlkampfhelfer im Bundestagswahlkampf 1998 eingesetzt worden seien. Der Vorwurf richte sich gegen den "Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen".

Der Verein hat nach Regierungsangaben 1998 vom Arbeitsamt etwa 950.000 Mark als Zuschuss zu Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen erhalten. Zudem habe eine Nachfrage bei der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales ergeben, dass er jährlich eine Projektförderung für Miet- und Sachmittelkosten und zwei Stammarbeitskräfte sowie einen Lohnkostenzuschuss für die ABM-Beschäftigten in Höhe von rund 1,2 Millionen DM erhält.

Als Ergebnis der Ermittlungen, so die Antwort, habe das Arbeitsamt den ABM-Förderungsbescheid teilweise aufgehoben und eine Rückforderung in Höhe von 31.500 DM erhoben, die inzwischen beglichen worden sei. Zu welchen Forderungen neu bekannt gewordene Vorwürfe führen, könne erst nach Abschluss der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Arbeitsamt beurteilt werden. Die Regierung unterstützt nach eigenem Bekunden die Bemühungen, die 20 ABM-Beschäftigten bei anderen Trägern unterzubringen. Das Arbeitsamt beabsichtige, heißt es abschließend, die bisherige Förderung des Vereins zu beenden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_198/03
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