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239/2001
Stand: 17.09.2001
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Umstrukturierungen mittelständischer Unternehmen erleichtern

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Umstrukturierungen vor allem mittelständischer Unternehmen erleichtern und das Steuerrecht stärker an der internationalen Verflechtung der Wirtschaft ausrichten. Gestaltungsmöglichkeiten sollen ausgeschlossen werden, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (14/6882), um damit eine gleichmäßige Besteuerung und die Finanzkraft der kommunalen Haushalte zu sichern sowie Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gesetze zu gewährleisten. Erwartet werden Steuermehreinnahmen von 175 Millionen € im nächsten Jahr.

Um die für Investitionen zur Verfügung stehende Liquidität bei Personenunternehmen zu verbessern, sollen diese Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ohne Gewinnrealisierung verkaufen dürfen, wenn sie den Gewinn in neue Anteile reinvestieren. Dafür soll im Einkommensteuergesetz die Übertragung der stillen Reserven auf die Anschaffungskosten der neuen Anteile, gegebenenfalls über eine Reinvestitionsrücklage, zugelassen werden.

Bei den verbundenen Unternehmen will die Regierung an der gewerbesteuerlichen Organschaft festhalten, bis über die Gewerbesteuer oder eine ersatzweise zu schaffende "geeignete Finanzierungsquelle" der Gemeinden entschieden sei. Gegen die gewerbesteuerliche Organschaft werde eingewandt, dass die steuerliche Zusammenfassung von Konzernunternehmen eine Ergebniskonsolidierung ermögliche und dadurch das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer senke. So erhalte etwa eine Gemeinde mit einer gewinnträchtigen Tochtergesellschaft keine oder geringe Gewerbesteuer, weil diese Gewinne mit Verlusten der Muttergesellschaft verrechnet werden könnten. Die gewerbesteuerliche Organschaft soll dem Entwurf zufolge auch bei Vorliegen einer körperschaftssteuerlichen Organschaft anerkannt werden. Ebenso soll das Abzugsverbot für Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit steuerfreien inländischen Dividendenerträgen aufgegeben werden, da die ausgeschütteten Gewinne vorbelastet seien. Damit werde vermieden, so die Regierung, dass die Gesamtbelastung innerhalb verbundener Unternehmen davon abhängig sei, auf welcher Beteiligungsstufe Finanzierungsaufwendungen anfallen.

Im Außensteuergesetz will die Regierung ferner die so genannte Zurechnungsbesteuerung in einigen Punkten ändern. Künftig soll bei mehrstufigen Konzernen eine Hinzurechnungsbesteuerung nur noch bei tatsächlich passiven Tätigkeiten stattfinden. Die Mindestbeteiligungsquote eines Inländers an einer ausländischen Kapitalgesellschaft soll für eine Hinzurechnungsbesteuerung von zehn auf ein Prozent herabgesetzt werden, um Steuersparmodelle zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_239/07
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