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286/2001
Stand: 05.11.2001
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Regierung will Direktzahlungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik kürzen

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Modulationsgesetz - 14/7252) vorgelegt. Damit soll in Deutschland ab 2003 von der für die EU-Mitgliedstaaten gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die Direktzahlungen an die Begünstigten in Abhängigkeit von bestimmten Kriterien um bis zu 20 Prozent zu kürzen (so genannte Modulation). Ziel ist es dem Entwurf zufolge, mit den einbehaltenen Finanzmitteln Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker zu fördern. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen mache es sinnvoll, heißt es in der Begründung, eine Kürzung von zwei Prozent vorzusehen. Über zusätzliche Kürzungsschritte werde in Verbindung mit der Halbzeitüberprüfung zur Agenda 2000 zu entscheiden sein.

Das Gesetz verursacht nach Regierungsangaben für Bund und Länder keine direkten Kosten. Jedoch sei für die vollständige Verwendung der durch Modulation einbehaltenen EU-Mittel eine nationale Kofinanzierung von etwa 31 Millionen € erforderlich, wovon die Länder 12 Millionen € zu tragen hätten. Die in der Stellungnahme des Bundesrates erhobene Forderung nach einer Anhebung des Finanzierungsbeitrags des Bundes lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung ab. Keine Zustimmung findet danach auch der Vorschlag der Länderkammer, der Bund solle die finanziellen Folgen aus EU-Anlastungen tragen. Hierzu stellt die Regierung fest, der Bund habe es unter Berücksichtigung der Verfassungsrechtslage schon wiederholt abgelehnt, Zugeständnisse in dieser Frage zu machen. Ein vom Bundesrat angeregter Ausschluss von Beihilfekürzungen für Tabak, Hopfen, Saatgut und Kartoffelstärke wird von der Regierung nach eigenen Angaben ebenfalls nicht gebilligt. Dagegen besteht der Vorlage zufolge Einvernehmen hinsichtlich der Festlegung, dass die durch Kürzung einbehaltenen Gemeinschaftsmittel vorrangig in dem Land wiederverwendet werden sollen, in dem sie angefallen sind. Auch stimme sie dem Ziel zu, so die Regierung, den Verwaltungsaufwand für die Durchführung der Modulation zu minimieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_286/04
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