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319/2001
Stand: 07.12.2001
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Fische und Fischereierzeugnisse sollen künftig etikettiert werden

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Fische und Fischereierzeugnisse sollen künftig nur mit einer Etikettierung in den Verkehr gebracht, ein- oder ausgeführt werden dürfen. Wie aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein Fischetikettierungsgesetz (14/7726) weiter hervorgeht, sind dabei Angaben zur Handelsbezeichnung der Fischart (einschließlich des wissenschaftlichen Namens), zu Produktionsmethode und Fanggebiet der See- und Binnenfischerei sowie zum Erzeugungsgebiet der Aquakultur erforderlich.

Mit dem Ziel, die Information des Verbrauchers zu verbessern, macht nach Regierungsangaben eine EU-Verordnung die Vermarktung einer Vielzahl von Fischereierzeugnissen auf der Einzelhandelsebene ab 1. Januar 2002 von der Information über einige Hauptmerkmale der Produkte abhängig. Der Entwurf enthalte die für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft notwendigen Bestimmungen, heißt es. Für die nähere Ausgestaltung der Etikettierung, die Festlegung von Handelsbezeichnungen und die Aufstellung eines diesbezüglichen Verzeichnisses sowie den Überwachungs- und Sanktionsbereich sehe das Gesetz die erforderlichen Verordnungsermächtigungen vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_319/03
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