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319/2001
Stand: 07.12.2001
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Regierung hält Verbesserungen im Rahmen des Mobilfunks für unabdingbar

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Verbesserungen zur Information der Bevölkerung und zum Gesundheitsschutz sind aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Strahlung beim Mobilfunk unabdingbar. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/7618) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/7407). Danach sind Verbesserungen der Information im Hinblick auf Offenlegung der Netzplanung vor Ort, geplante Standorte und die rechtzeitige Unterrichtung der Kommunen erforderlich. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post solle den örtlichen Behörden alle Informationen zu den jeweiligen Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar machen. Außerdem werden laut Antwort das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Öffentlichkeit laufend über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk unterrichten.

Grundlage der Berichterstattung soll laut Regierung die laufende Bewertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das BfS, die Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation und andere nationale und internationale Gremien sein. Begrüßt wird in der Antwort auch eine verbesserte Kennzeichnung der Strahlungsbelastung durch Handys auf freiwilliger Basis der Hersteller ab 31. März 2001. Es bedürfe jedoch noch einer "verbraucherfreundlichen Gestaltung", um ausdrücken, in welchem Ausmaß der Kopf des Mobilfunknutzers beim Telefonieren dem elektromagnetischen Feld seines Handys ausgesetzt sei. Den bisherigen Überlegungen zufolge soll die Bezeichnung "strahlungsarm" als eine Art Umweltlabel nur dann erlaubt sein, wenn Geräte 25 Prozent des bisher empfohlenen SAR-Wertes (spezifische Absorptionsrate) nicht überschreiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_319/04
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