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272/2003
Stand: 10.12.2003
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Einstimmig rechtlichen Schutz für olympische Zeichen geschaffen

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Einstimmig hat der Rechtsausschuss einen rechtlichen Schutz für die Verwendung und Verwertung der olympischen Zeichen geschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/1669) fand damit die Zustimmung aller Fraktionen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für den morgigen Donnerstag geplant. Wie die CDU/CSU feststellte, müsse man alles dafür tun, dass Leipzig die Chance erhält, die Spiele ausrichten zu dürfen. Es sei aber erlaubt, von "Bauchschmerzen" bei der vorgesehenen Regelung zu sprechen. Auch die FDP sprach von einer Verabschiedung "mit der Faust in der Tasche". Die Bundesregierung bekräftigte, alles was bisher allgemein frei bei der Verwendung olympischer Symbole gewesen sei, finde nun ihr Ende. Der Regelung Rechnung tragen sollen das Nationale Olympische Komitee sowie das Internatonale Olympische Komitee.

In der Begründung der Regierung heißt es, die Olympischen Spiele seien das weltweit bekannteste wiederkehrende Sportereignis und träfen das Interesse breitester Bevölkerungskreise. In Anbetracht des größtmöglichen Bekanntheitsgrades des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen lasse eine Verwendung durch Dritte zu eigenen Zwecken die angesprochenen Bevölkerungskreise auf eine Art olympiareife Qualität oder Leistung schließen oder irrigerweise annehmen, es liege eine Abstimmung mit den olympischen Organisationen vor. Bei der Frage, inwieweit eine sondergesetzlicher Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung gerechtfertigt ist, sei auch zu berücksichtigen, dass das Internatonale Olympische Komitee die Olympischen Spiele künftig nur an ein Land vergibt, das den entsprechen Schutz gewährleistet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_272/03
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