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272/2003
Stand: 10.12.2003
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Wohnungsunternehmen im Osten von der Grunderwerbsteuer befreien

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern und Ostberlin sollen ab 2004 und befristet bis zum 1. Juli 2006 von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Dafür hat sich der Finanzausschuss am Mittwochvormittag einstimmig bei einigen Enthaltungen aus der Unionsfraktion sowie bei Enthaltung der FDP eingesetzt. Der Abstimmung lag ein Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1407) zugrunde. Das Gesetz soll morgen in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Die SPD-Fraktion stellte die Vorlage in den Zusammenhang des Stadtumbaus Ost und der Altschuldenhilfe und wies auf die großen Wohnungsleerstände in den ostdeutschen Städten hin. In einigen Städten gebe es eine ganze Reihe von Wohnungsunternehmen mit zum Teil hohem Wohnungsbestand. Aufgrund der Leerstände sei es erforderlich, dass es zu Fusionen zwischen diesen Unternehmen kommt, um Insolvenzen und Zwangsvollstreckungen zu verhindern. Die Grunderwerbsteuer stehe solchen Fusionen bislang entgegen. Die CDU/CSU sah dies genauso und unterstützte das Anliegen einer befristeten Grunderwerbsteuerbefreiung. Von 7,3 Millionen Wohnungen dieser Unternehmen in Ostdeutschland stünden über eine Million leer, was einer Quote von 15 bis 17 Prozent entspreche. Die 1.217 Wohnungsgesellschaften im Osten befänden sich in einer "schwierigen bis dramatischen" Situation, die sich aufgrund des Bevölkerungsrückgangs weiter verschärfen werde. Ziel müsse es sein, sinnvolle Fusionen zu fördern. Die Bundesregierung erklärte, sie habe gegenüber dem Bundesrat zunächst verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Lösung vorgebracht, diese dann aber wieder zurückgezogen. Andererseits hätten sich die Länder dagegen gewehrt, im Falle von Umstrukturierungen generell eine Grunderwerbsteuerbefreiung zu gewähren. Die Koalitionsfraktionen zogen während der Beratungen einen Änderungsantrag zurück, indem sie das Inkrafttreten der Grunderwerbsteuerbefreiung von der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission abhängig gemacht hatten. Aus den Reihen der Abgeordneten wurde argumentiert, das Gesetz sei im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsgesellschaften zu sehen, die von Brüssel bereits genehmigt worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_272/04
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