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März 02/2000
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INTERFRAKTIONELLER GESETZENTWURF

Konflikt um den Akustik­ und Trockenbau beenden

(wi) Nicht nur Handwerksunternehmen, sondern auch nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe sollen künftig Akustik­ und Trockenbauarbeiten ausüben dürfen. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. (14/2809), mit dem das "Übergangsgesetz aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften" geändert werden soll. Der Bundestag hat den Entwurf am 25. Februar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Mit dem Entwurf soll gesetzlich klargestellt werden, dass der Akustik­ und Trockenbau keine wesentliche Tätigkeit eines Gewerbes der Anlage A der Handwerksordnung (Vollhandwerk) ist. Zur Begründung heißt es, Handwerkskammern und Behörden würden mit Abmahnverfahren, Betriebsschließungen und Bußgeldern gegen Trockenbauunternehmen vorgehen, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind. Betroffen seien kleinere mittelständische Unternehmen und Existenzgründer, aber auch Handwerks­ und Industriebetriebe, die nicht eingetragene Trockenbaufirmen als Unterauftragnehmer beschäftigen. Dadurch würden Arbeitsplätze gefährdet und Existenzgründungen erschwert.

Diese Praxis werde unter Berufung auf mehrere gerichtliche Entscheidungen fortgesetzt, so die Fraktionen, obwohl der Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit einer einstimmigen Entschließung im Juni 1998 klargestellt habe, dass der Akustik­ und Trockenbau bereits nach geltendem Recht nicht dem Handwerk vorbehalten ist und der Gesetzgeber in der Handwerksrolle 1998 gerade mit Blick auf den Trockenbau Klarstellungen getroffen hat.

Die Abgeordneten befürchten keine Einbußen bei der Qualität der Leistungen. Vielmehr werde sichergestellt, dass sich der Akustik­ und Trockenbau im internationalen Wettbewerb besser behaupten und entwickeln könne. Der hohe Leistungsstand dieses Gewerbes ýei das Ergebnis des zwischen handwerklichen und nichthandwerklichen Trockenbaubetrieben herrschenden Wettbewerbs. Die Qualität der Leistung und der Ausbildung von nichthandwerklichen Akustik­ und Trockenbaubetrieben sei derjenigen des Handwerks gleichwertig, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002029b
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