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März 02/1999
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BUNDESREGIERUNG LEGTE BAFÖG­NOVELLE VOR

Zahl der Geförderten stabil halten Union signalisierte Zustimmung

(bf) Die CDU/CSU hat am 3. März im Ausschuß für Bildung und Forschung ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG, 14/371) signalisiert. Die Union erklärte, die Vorlage sei in ihrer Grundstruktur vernünftig und basiere auf dem gleichen Ansatz, den bereits der frühere Bildungs­ und Forschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) verfolgt habe.

Die Regierung beabsichtigt, mit Wirkung zum Herbst dieses Jahres die Bedarfssätze nach dem BAföG um zwei Prozent und die Elternfreibeträge um sechs Prozent anzuheben. Der Höchstfördersatz würde damit um 20 DM monatlich in Westdeutschland auf 1.030 DM und in Ostdeutschland auf 1.020 DM steigen. Die Regierung möchte damit das Absinken der Gefördertenzahlen stoppen, zu einer angemessenen Versorgung der Auszubildenden beitragen und insgesamt sicherstellen, daß das BAföG seinem Ziel gerecht werden kann, das Bildungssystem für finanziell bedürftige junge Menschen offenzuhalten.

Den Angaben zufolge entstehen durch die vorgesehene Anpassung der Freibeträge und der Bedarfssätze sowie der übrigen Maßnahmen Mehrausgaben von insgesamt 77 Millionen DM in diesem und 265 Millionen DM im kommenden Jahr. Auf den Bund entfielen dabei für 1999 50 Millionen DM und im Jahre 2000 172 Millionen DM. Außerdem sollen mit dem BAföG­Änderungsgesetz "Fehlentwicklungen" bei der Ausbildungsförderung korrigiert werden. Geplant ist unter anderem, bis zu einjährige Auslandsaufenthalte von Studierenden und die Mitarbeit in Hochschulgremien bei der künftigen Förderung Berücksichtigung finden zu lassen.

Einschränkungen zurücknehmen

Vorgesehen ist des weiteren, die 1996 in Kraft getretenen Einschränkungen bei der Förderung nach einem Abbruch der Ausbildung oder einem Wechsel der Fachrichtung aus wichtigem Grund weitgehend zurückzunehmen. Künftig soll ein derartiger Abbruch oder Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wieder möglich sein.

Die Regierung plant ferner, die befristet eingeführte Studienabschlußförderung bis zum 30. September 2001 zu verlängern. Sie begründet dies mit der in den Bundesländern begonnenen und teilweise weit fortgeschrittenen, aber noch nicht an allen Hochschulen abgeschlossenen Strukturreform.

Bündnis 90/Die Grünen merkten im Bildungs­ und Forschungsausschuß an, die Änderungsnovelle sei "nicht der große Wurf"; ihre Fraktion habe sich sicher mehr vorgestellt. Da es aber auch gelte, mit den finanziellen Hinterlassenschaften der früheren Bundesregierung klarzukommen, sei mehr derzeit nicht zu erreichen gewesen. Die Bündnisgrünen würden deshalb ihr Augenmerk jetzt verstärkt auf die anstehende BAföG­Strukturreform legen. Kritik der SPD, aber auch der Union erntete in der Sitzung die F.D.P. für einen von ihr vorgelegten Antrag (14/358) zur BAföG­Reform. Die Liberalen sprechen sich darin für ein Drei­Körbe­Modell aus: Jedem Studierenden solle zum einen ein Sockelbetrag von 400 DM, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern, zur Verfügung stehen. Damit würden diejenigen Leistungen ersetzt, welche den Eltern von Studierenden heute aus Kindergeld­ und Kinderfreibeträgen zustünden. Nach Ansicht der Abgeordneten solle dieser Betrag nur so lange gezahlt werden, wie die Studienleistungen den Anforderungen eines ernsthaften Bemühens um Studienerfolg und ­abschluß genügten. Als zweite Komponente schlägt die Oppositionsfraktion einen unverzinsliches Darlehen von bis zu 400 DM vor. Dabei solle die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten von Studierenden ausschlaggebend sein.

Der dritte Korb sollte nach Ansicht der F.D.P. aus einem Zuschuß von bis zu 350 DM, ebenfalls abhängig von der Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten, bestehen. Die Förderungshöchstdauer habe in der Regel neun Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester zu betragen. Die Sozialdemokraten bezeichneten in der Aussprache diese Initiative als "reinen Schauantrag", mit dem die Oppositionsfraktion versuche, sich mit fremden Federn zu schmücken. Im übrigen verrate die Initiative der Liberalen ein "fehlendes Realitätsbewußtsein", da nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Familienleistungsausgleich eine völlig neue Situation entstanden sei. Auch die Union sah keinen Sinn darin, vor einer gründlichen Prüfung der Konsequenzen aus dem Karlsruher Richterspruch und zudem bereits bestehender unterhaltsrechtlicher Bedenken des Bundesjustizministeriums voreilig ein Drei­Körbe­Modell im Rahmen einer BAföG­Reform vorzuschlagen. Die Dinge seien vielmehr komplizierter und bedürften einer gründlichen Prüfung.

Die F.D.P. bezeichnete die Kritik als unverständlich und verwies auf eine ähnliche Initiative des Landes Nordrhein­Westfalen. Statt sich "in politischen Kontroversen zu ergötzen", solle die Regierung sich besser daran machen, die den Studierenden zum Wintersemester 1999/2000 versprochene Reform auch wirklich zu bieten.

Für Reform zum Wintersemester

Ein Inkrafttreten der von der Bundesregierung geplanten Reform der Ausbildungsförderung bereits zum kommenden Wintersemester verlangt auch die PDS in einem Antrag (14/398). Der Bundestag soll deshalb nach dem Willen der Oppositionsfraktion die Regierung dazu auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf rechtzeitig genug vorzulegen, um dieses Ziel zu erreichen.

Nach Ansicht der PDS soll die Ausbildungsförderung in das System einer sozialen Grundsicherung überführt werden. Ziel müsse es in diesem Zusammenhang sein, Freibeträge und Bedarfssätze so anzuheben, daß sich die Gefördertenzahlen verdoppeln und der durchschnittliche Bedarf der Studierenden kurzfristig gedeckt werden kann. Die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze um zwei Prozent und der Freibeträge um sechs Prozent zum Herbst dieses Jahres sei dafür nicht ausreichend, so die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902069
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