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Mai 04/1999
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Deutschen droht Todesstrafe

(aw) Der Bundesregierung sind drei Fälle bekannt, in denen in den USA deutsche Staatsangehörige von der Todesstrafe bedroht sind. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/784) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/586) mit.

Weiteren Angaben zufolge nutzt sie bei ihren Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe alle öglichkeiten, das Thema gegenüber den amerikanischen Behörden anzusprechen. Sie werbe nachdrücklich für den Beitritt der USA zu dem von Deutschland initiierten Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe. Darüber hinaus würden Einzelfälle von in den USA zum Tode Verurteilten von den Auslandsvertretungen Deutschlands und seiner EU­Partner genau beobachtet. Insbesondere wenn die in den internationalen Menschenrechtskonventionen niedergelegten Mindeststandards über die Rechte Angeklagter oder Verurteilter nicht eingehalten würden, reagierten die EU­Partner mit gemeinsamen Demarchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904027g
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