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Mai 04/1999
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AUSBAU VON ELBE UND SAALE

Belange des Umweltschutzes rechtzeitig beachten

(um) Beim Ausbau von Elbe und Saale zu Wirtschaftswegen sollen nach Auffassung der Bundesregierung ökologische Belange rechtzeitig beachtet werden. Auch wenn Wasserstraßen im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern relativ umweltfreundlich seien, erfolgten beim Ausbau erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Im Umweltausschuß wurden am 21. April vor allem Fragen nach den Planungsverfahren zum Ausbau beider Flüsse gestellt. Nach SPD­Angaben fürchtet die Bevölkerung in den betroffenen Regionen negative Auswirkungen.

Die Elbschiffahrt hat sich, wie die Regierung mitteilte, in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die vorgesehenen Projekte beträfen zum einen die Vertiefung der Unter­ und Außenelbe sowie Strombaumaßnahmen an Mittel­ und Oberelbe, so daß die Schiffahrt dort etwa die Hälfte des Jahres bei Tiefen von 2,50 Meter mindestens 1,60 Meter nutzen könne. Aus Naturschutzgründen gebe es den Einwand, Vegetation und Tierwelt würden beeinträchtigt. Die Saale soll bei Klein­Rosenburg gestaut werden. Das Bundesamt für Naturschutz und die Bundesanstalt für Gewässerkunde hätten wegen der Eingriffe in die Natur ein "kritisches" Votum abgegeben.

Auf Fragen aus dem Ausschuß bestätigte die Regierung, daß das Raumordnungsverfahren ausgesetzt sei. Weitere Untersuchungen und Planungen seien im Gange. Sie beträfen die untere Saale. Das Bundesumweltministerium bedauerte, daß es keine Zuständigkeiten bei solchen Projekten habe. Umweltbelange könnten aber früher als bisher in Projekte eingebracht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904052e
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