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108/2002
Stand: 24.04.2002
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Hinweistafeln an Autobahnen sollen alle zehn Kilometer möglich werden

Ausschuss für Tourismus/

Berlin: (hib/VOM) Für Unterrichtungstafeln an Autobahnen, die auf Landschaften und Sehenswürdigkeiten hinweisen, soll künftig nur noch ein Mindestabstand von zehn statt bisher 20 Kilometer eingehalten werden müssen. Einen entsprechenden Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Tourismusausschuss am Mittwochnachmittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen das Votum von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Änderung bezog sich auf eine weitere Initiative der FDP-Fraktion (14/4635), die Beschilderungsmöglichkeiten für touristische Hinweise entlang von Autobahnen flexibler zu gestalten. Dieser weitergehende Antrag der Liberalen wurde im Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum von Union, FDP und PDS abgelehnt.

Dem Änderungsantrag zufolge soll mit diesen Unterrichtungstafeln auf von der Autobahn nicht sichtbare Sehenswürdigkeiten von hohem Bekanntheitsgrad oder besonderem touristischem Rang auch dann hingewiesen werden können, wenn diese sich nur in der Nähe, nicht aber, wie bisher vorgegeben, in unmittelbarer Nähe befinden. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, die vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen entsprechend zu ändern und das erforderliche Einvernehmen mit den obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder herzustellen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_108/04
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