Kommission für eine Erhöhung der Pflegeleistungen für Heimbewohner
Berlin: (hib/RAB) Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzte Sachverständigenkommission für den vierten Altenbericht der Regierung fordert, die Leistungen der Pflegeversicherung an Heimbewohner der Pflegestufen 2 und 3 zu erhöhen. Für diese Personengruppe sei die Deckungslücke am höchsten und habe sich in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/8822). Da durch die gesetzliche Pflegeversicherung der gedeckte Anteil an den Pflegekosten weiter sinke und immer mehr Schwer- und Schwerstpflegebedürftige auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen seien, empfiehlt die Kommission außerdem, die Höhe der Pflegeversicherungsleistungen regelmäßig anzupassen. Dabei könne die Finanzierung durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Ausweitung der Bemessungsgrundlage oder einer Anhebung des Beitragssatzes sichergestellt werden. Weiter tritt die Kommission dafür ein, Haushalte, in denen Demenzkranke gepflegt werden, finanziell stärker zu entlasten. Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sei bereits in diese Richtung gegangen. Darüber hinaus sei es aber nötig, zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung zu erbringen. Angesichts der Kosten der Tagespflege und der hohen indirekten Kosten für pflegende Angehörige seien die vorgesehene maximale Hilfe von 460 Euro im Jahr für Betreuungsleistungen zu gering.
Zum Thema Wohnungen von Menschen im hohen Alter heißt es, es sei wichtig, diese und das räumliche Umfeld gezielt an diese Altersgruppe anzupassen. In diesem Sinne müsse ein bundesweites flächendeckendes, dichtes Netz von Wohnungsberatungsstellen geschaffen werden. Zu den weiteren Empfehlungen der Kommission gehört es, die Beratungen und Selbsthilfe von Frauen und Männern in hohem Alter, die ihren Partner verloren haben, zu optimieren. Die Altenhilfe auf kommunaler Ebene soll in diesem Sinne unterstützend dahin gehend wirken, diese Personen wieder in eine Gemeinschaft einzugliedern. Dies könne die Nachbarschaft, der Gesprächskreis in der Kirche, eine Interessengemeinschaft oder das Ehrenamt sein.
In ihrer Stellungnahme zu dem Bericht begrüßt die Regierung die Ausarbeitungen der Kommission als hilfreiche Basis, um die Altenpolitik weiterzuentwickeln und sie zu gestalten. Mit dem hohen Alter verbundene Risiken und Gefährdungen dürften nicht unterschätzt werden. Gleichzeitig müssten aber die damit verbundenen hohen Potenziale aufgezeigt werden. Die Exekutive unterstützt nach eigenen Worten das zentrale Anliegen des vierten Altenberichts, Menschen im hohen Alter möglichst weitgehend die Unabhängigkeit und Würde zu gewährleisten. Die Gruppe der Hochaltrigen lasse sich weder als rüstig noch als schwer pflegebedürftig beschreiben, so dass die individuellen Unterschiede im Alter weiter zunähmen. Die Regierung verweist auf ihre gesetzgeberischen Reformen dieser Legislaturperiode, zu denen die Novellen des Heimgesetzes, des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes und das Neunte Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behinderungen gehörten. Mit weiteren Modellprogrammen sei vorgesehen, die Versorgungsstrukturen für Hilfe- und Pflegebedürftige zu verbessern.