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142/2002
Stand: 04.06.2002
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Assoziationsabkommen mit Ägypten soll Weg für Freihandel ebnen

/Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat zur Ratifizierung eines Assoziationsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Ägypten andererseits einen Gesetzentwurf (14/9199) vorgelegt. Aus ihrer Sicht stellt das Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 25. Juni 2001 einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Errichtung einer euro-mediterranen Freihandelszone bis 2010 dar. Zudem könne es wichtige Impulse für Strukturreformen in der Wirtschaft und Verwaltung Ägyptens zur Modernisierung von dessen Industrie sowie dessen finanziellem Sektor aussenden. Ziel des Assoziationsabkommens mit Ägypten sei es, einen Beitrag zur Sicherung eines Klimas des Friedens, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität im Mittelmeerraum zu leisten. Als wichtigste Instrumente der Zusammenarbeit nennt die Bundesregierung den politischen Dialog, Bestimmungen über engere regionale Zusammenarbeit einschließlich der Errichtung einer regionalen Freihandelszone sowie beidseitige Handelszugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse und die Beseitigung der Zölle auf gewerbliche Waren innerhalb von 12 bis 15 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens. Die EU gewährt Ägypten dabei freien Zugang für einen Großteil seiner gewerblichen Erzeugnisse. Im Gegenzug erwarte man von Ägypten einen schrittweisen Abbau aller Zölle und Abgaben auf Waren aus der EU. Neben dem Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Ägypten strebt die EU auch die Kooperation im Bereich Geldwäsche, bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des Terrorismus an. Auch habe sich Ägypten mit dem Assoziationsabkommen verpflichtet, die Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte zu wahren. In dem Gesetzentwurf heißt es, ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtige zu Gegenmaßnahmen, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar zur einseitigen Kündigung des Abkommens.

Im Weiteren verweist die Bundesregierung darauf, dass Auswirkungen auf das Preisniveau angesichts des geringen Anteils ägyptischer Waren bei der deutschen Gesamteinfuhr, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten seien. Künftig soll Ägypten auch in den Genuss von finanziellen Hilfen der EU für die Mittelmeerdrittländer kommen. Über die Höhe der dafür vorgesehenen Beträge beschließe die Gemeinschaft nach der jeweils gültigen Finanzordnung. Die Bundesrepublik ist an den Kosten in Höhe ihres Finanzierungsanteils an dem jeweiligen EU-Haushalt beteiligt, der zur Zeit rund ein Viertel beträgt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_142/02
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