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166/2002
Stand: 25.06.2002
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Grenzwerte für mehrere Schadstoffe neu festlegen

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/STA) Die Bundesregierung will die von der Europäischen Union im Rahmen des fünften Aktionsprogramms zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität beschlossenen Richtlinien und die darauf aufbauenden Richtlinien für einzelne Schadstoffe in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie eine Verordnung (14/9404) vorgelegt. Zu den Schadstoffen mit neuem Grenzwert gehören unter anderem Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Blei, Ozon, Kadmium, Arsen, Nickel und Quecksilber. Die neuen Grenzwerte sind laut Verordnung zum Teil erst bis zum Jahr 2005 oder bis 2010 umzusetzen, da sie "sehr anspruchsvolle" und gegenüber den Richtlinien aus den achtziger und neunziger Jahren deutlich verschärfte Normen enthielten, heißt es. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist wahrscheinlich nur mit Kosten für die Reduzierung von Partikeln und Stickstoffoxiden an vom Verkehr stark belasteten und schlecht durchlüfteten Straßen zu rechnen. Davon betroffen wären dann hauptsächlich die Länder und Kommunen, da diese die Umsetzung der Immissionsschutzmaßnahmen zuständig seien. Dem Bund entstünden nur dort Kosten, wo er die Straßenbaulast trage. Auch die Wirtschaft könne kostenwirksam betroffen sein, soweit sie zur Verminderung der Luftbelastung verpflichtet werde. Es sei jedoch zu erwarten, so die Regierung, dass Schadstoffgrenzen nur an wenigen Industriestandorten überschritten werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_166/04
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