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166/2002
Stand: 25.06.2002
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Regierung: Privatvermögen ist tendenziell gleichmäßiger verteilt

/Finanzen/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Verteilung des Privatvermögens ist in den alten Bundesländern trotz der gestiegenen Ungleichheit der Einkommen im langfristigen Trend tendenziell gleichmäßiger geworden. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9492) auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion (14/7912) zu den Verteilungswirkungen der Steuern und Abgaben mit. Dazu beigetragen hätten vor allem die gestiegene, staatlich geförderte Verbreitung von Immobilieneigentum. Davon hätten auch soziale Gruppen profitiert, deren Vermögensniveau unterdurchschnittlich gewesen sei. Die Ungleichheit der Vermögen habe zwar dank dieser staatlichen Förderung im langfristigen Trend abgenommen, existiere aber nach wie vor. Das Erbschaftsteueraufkommen habe in den letzten drei Jahren jeweils rund 6 Milliarden DM betragen. Damit habe die Erbschaftsbesteuerung keine Auswirkung auf die Vermögensverteilung. Erbschaftsteuerliche Freibeträge gewährleisteten eine günstigere Belastung kleiner und mittlerer Vermögen und damit eine stärkere Belastung der größeren Vermögen, so dass im Ergebnis maßvoll von "oben nach unten" umverteilt werde.

Die Nettobelastung durch die ökologische Steuerreform und die Senkung der Einkommensteuer auf eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Einkommen von 5000 DM beziffert die Bundesregierung für dieses Jahr auf 13,90 DM und für 2003 auf 22,20 DM. Die Mehrbelastung durch alle Stufen der Ökosteuer seit 1999 habe 2002 43,90 DM und 2003 52,20 DM betragen. Dem stehe eine monatliche Entlastung durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge von jeweils 30 DM gegenüber. Dabei seien ein Heizöl- oder Erdgasverbrauch von 18 480 Kilowattstunden jährlich, ein Stromverbrauch von 4620 Kilowatt jährlich und eine Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometer bei einem Verbrauch von 8,5 Liter pro 100 Kilometer unterstellt worden. Die Ökosteuer seit 1999 hat zum Ziel, so die Regierung, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich zu senken und damit die Lohnnebenkosten zu finanzieren und gleichzeitig den Energieverbrauch spürbar zu reduzieren. Die Entlastung der Rentenversicherung durch die Ökosteuer hat nach Regierungsangaben die öffentlichen Haushalte in einer Größenordnung von mehreren 100 Millionen Euro entlastet. Diese Entlastung entfalle zu rund 90 Prozent auf die personalintensiven Haushalte der Länder und ihrer Gemeinden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_166/05
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