Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Arbeit und Aufgaben
15. Wahlperiode
Der 12. Ausschuss des Deutschen Bundestages hat 30 Mitglieder und bearbeitet federführend oder mitberatend alle Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte und Entschließungen sowie EU- Vorlagen zu den Themen, die die Politikfelder seines Aufgabengebiets betreffen. Gleichzeitig kontrolliert das Gremium als parlamentarische Instanz die Regierungstätigkeit des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In der 14. Wahlperiode hat der Ausschuss 893 Vorlagen, davon 102 federführend bearbeitet. Neben den in der Regel nicht- öffentlichen Sitzungen gibt es dazu öffentliche Anhörungen, auswärtige Sitzungen und Delegationsreisen zur vertieften Informationsgewinnung.
Schwerpunktthemen im Rahmen der Politikfelder des Ausschusses sind:
Familienpolitik
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Familienförderung
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Verbesserung der Kinderbetreuung
Frauenpolitik
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Gleichstellung von Frauen und Männern
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Gewaltschutz
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Bekämpfung des Frauenhandels
Senioren
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Herausforderungen des demografischen Wandels angehen
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Schaffung besserer Rahmenbedingungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien
Jugend und Kinder
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Stärkung von Kinderrechten
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Partizipation
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Jugend- und Jugendmedienschutz
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Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Sextourismus