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224/2005
Stand: 09.11.2005
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Im Bundestag notiert: Schuldverhältnisse

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht soll in der gesamten Europäischen Union (EU) gelten. Dies ist Ziel eines Übereinkommens, das am 14. April dieses Jahres zwischen den bisherigen Vertragsstaaten und den zehn Beitrittsländern zur EU geschlossen wurde. Zur Umsetzung des Übereinkommens hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/41) vorgelegt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/08
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