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April 03/1999
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Verjährungsfrist für Ansprüche aus Zwangsarbeit

(re) Die PDS­Fraktion fordert die Festlegung einer angemessenen Verjährungsfrist für Ansprüche aus geleisteter Zwangsarbeit. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/554) zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verjährung Schadensersatzforderungen für Zwangsarbeit) vorgelegt.

Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage auf den Stichtag 13. Mai 1999, an dem die Ansprüche von Zwangsarbeitern des nationalsozialistischen Unrechtregimes auf Schadensersatzforderungen zu verjähren drohen. In diesem Fall wäre den "Betroffenen der Rechtsweg zur Verfolgung ihrer Schadensersatzforderung verschlossen".

Etwa 10 Millionen Menschen seien vom "verbrecherischen Hitler­Regime" unter zum Teil unmenschlichen Bedingungen zu Zwangsarbeit herangezogen worden, ohne eine "adäquate" Vergütung erhalten zu haben, heißt es in der Begründung. Die Opfer seien auch bisher entweder nicht oder nicht angemessen entschädigt worden, so die PDS­Fraktion.

Den Rechtsweg offenhalten

Die vorgesehene Errichtung einer "Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen" mit einem Fonds zur Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern sei zwar begrüßenswert, aber es erscheine zweifelhaft, ob eine Lösung des Problems über die Stiftung zu einer angemessenen Entschädigung der Opfer führen werde. Die Höhe der Beträge der bisher einzahlungswilligen Unternehmen bleibe offen. Auch wolle sich die öffentliche Hand auf Bundes­, Länder­ und kommunaler Ebene offenbar nicht beteiligen. Man müsse befürchten, daß die Höhe der Entschädigungszahlungen den Leiden und den materiellen Verlusten der Opfer "nicht annähernd" gerecht werde. Insofern solle den Betroffenen der Rechtsweg auch nach dem genannten Datum offengehalten werden. Angesichts der Unkenntnis der Anspruchsberechtigten über die komplizierte Rechtslage und der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für eine gerechte und humanitäre Lösung sei es notwendig, hier eine Regelung zu finden. Die PDS hält die Festlegung des Tages der Verjährung von Ansprüchen aus Zwangsarbeit auf den 8. Mai 2005 für angemessen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903035a
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