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April 03/1999
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ERGÄNZUNG DES STRAFRECHTES

"Graffiti­Unwesen" bekämpfen und als "Unrecht" ahnden

(re) Das "Graffiti­Unwesen" soll nach Auffassung der CDU/CSU­Fraktion ( 14/546) und der F.D.P.­Fraktion ( 14/569) eindeutig strafrechtlich erfaßt werden. Dazu haben beide Gruppierungen jeweils einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des "Verunstalten" ergänzt werden sollen. Diese Eigenschaft erfaßt "Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes" einer Sache. Damit wird der Tatbestand auch dann erfüllt, wenn die Veränderung durch Farblack­Sprühdosen oder Filzstifte dem "ästhetischen Empfinden" eines Beobachters mehr entgegenkommt als die ursprüngliche Gestaltung.

Straflosigkeit inakzeptabel

Nach Auffassung der Parlamentarier der CDU/CSU­Fraktion können mit dem von ihnen eingebrachten "Graffiti­Bekämpfungsgesetz" die Defizite des geltenden Rechts behoben werden und das Strafrecht zukünftig seinen Beitrag zur Bekämpfung der Mißstände leisten. Das sei notwendig, so die Abgeordneten, da derzeit kein effektiver strafrechtlicher Schutz gegen "Graffiti­Schmierereien"gewährleistet sei. Das Gesetzesvorhaben werde zwar zu "gewissen Mehrbelastungen" der Strafjustiz führen. Die genannte Neuregelung bewirke dort aber auch eine "spürbare Verminderung des Ermittlungsaufwandes". Das "Graffiti­Unwesen" habe in den letzten Jahren überhand genommen, stellt die CDU/CSU­Fraktion in ihrer Begründung fest. In manchen Städten gebe es, vor allem im Bereich der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn AG, kaum noch freie Flächen an Gebäuden, Beförderungsmitteln und sonstigen Einrichtungen, auf denen keine "Schmierereien" angebracht seien. Die Reinigung verursache in der Regel hohe Kosten. Die volkswirtschaftlichen Schäden seien beträchtlich. Um dem "Graffiti­Unwesen" entgegenzuwirken, müßten nicht zuletzt auch Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention unternommen werden.

Das unerlaubte Graffiti­Sprühen soll eindeutig als "Unrecht" qualifiziert werden. Das verlangt nach Auffassung der F.D.P.­Fraktion der Schutz des Eigentums.

Das unerlaubte Besprühen und Bemalen privater und öffentlicher Flächen bedeutet nach Auffassung der Freien Demokraten nicht nur eine Schädigung des Eigentums, sondern werde auch von weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend als "Vandalismus" empfunden. Seit langem bestehe jedoch ein Streit darüber, ob das unerlaubte Graffiti­Sprühen als Sachbeschädigung strafbar sei oder nicht. Eine einheitliche Rechtsprechung gebe es hier nicht, was zu großer Rechtsunsicherheit führe. Die F.D.P.­Fraktion verspricht sich mit dem Gesetzentwurf eine eindeutige Lösung dieses Problems, aber auch eine präventive Einwirkung auf die Täter. Zugleich verstehe sie ihre Initiative als einen Anstoß, in der Jugend­ und Stadtentwicklungspolitik andere Wege zu suchen als bisher.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903035b
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