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Juli 06/1999
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INITIATIVEN DER KOALITION UND DER UNION

SED­Opfer finanziell besser unterstützen

(nl) Die finanzielle Situation von SED­Opfern zu verbessern ist das Ziel eines Antrags von SPD und Bündnisgrünen ( 14/1165) sowie eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU ( 14/1001). Der Bundestag hat die Vorlagen am 17. Juni zur Beratung an den Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder überwiesen.

Die Koalitionsfraktionen wollen die 1992 und 1994 verabschiedeten SED­Unrechtsbereinigungsgesetze verbessern. Die darin vorgesehenen Leistungen würden auch nach den bisherigen Gesetzesänderungen dem Schicksal der Opfer politisch motivierter Verfolgungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR nicht gerecht. Die Fraktionen erwarten, daß die Bundesregierung nach Abstimmung mit den Ländern einen Gesetzentwurf einbringt. Dabei sollen die finanziellen Mittel auf besonders schwere Verfolgungsschicksale konzentriert werden.

Der Gesetzentwurf sollte festlegen, so die Abgeordneten, daß die Kapitalentschädigung auf einheitlich 600 DM pro Haftmonat für alle ehemaligen politischen Häftlinge erhöht wird und die bisher unterschiedliche Zahlung an Betroffene in Ost­ und Westdeutschland entfällt. Die nächsten Hinterbliebenen von Hingerichteten sowie in der Haft oder an den Folgen der Haft Verstorbenen und von Maueropfern sollten von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wiederholt Zahlungen erhalten können. Die bisher erforderliche Bedürftigkeitsprüfung sollte entfallen.

Bessere Unterstützung wollen die Fraktionen auch für die Verschleppten aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße. Auch sie sollen nicht mehr an der Bedürftigkeitsprüfung scheitern. Ebenso treten die Abgeordneten dafür ein, die Antragsfristen zu verlängern und den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit zu eröffnen, die berufliche Rehabilitierung für einen rentenrechtlichen Nachteilausgleich zu beantragen.

Ablehnungsfälle überprüfen

Probleme bei der Anerkennung haftbedingter Gesundheitsschäden sollten außerhalb des Gesetzes gelöst werden, heißt es in dem Antrag. Die Regierung sollte daher an die Länder appellieren, die bisherigen Ablehnungsfälle noch einmal zentral zu überprüfen.

Die CDU/CSU tritt in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der beruflichen Rehabilitation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern dafür ein, jedem politisch verfolgten Opfer des SED­Regimes mit zumindest drei Jahren politischer Verfolgungszeit ein monatliches zusätzliches Einkommen zu gewähren. Ziel ist eine Änderung des Berufsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, das einen Ausgleich für noch heute spürbare Auswirkungen von Eingriffen in Ausbildung oder Beruf durch das SED­Regime leisten soll. Das Gesetz habe dazu beigetragen, so die Union, die Situation der Opfer politischer Verfolgung in der DDR zu verbessern. Da sich der Gesetzgeber darauf beschränken müsse, die gravierenden Unrechtsfälle aufzugreifen, brächten die vorgesehenen Leistungen in der Regel keinen vollen Schadensersatz.

Ausgleich gewähren

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres zur Überleitung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz­ und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung verändern nach Ansicht der Fraktion die bisherige Situation. Die erforderliche Verbesserung der rentenrechtlichen Ansprüche der "Staats­ und Systemnahen" des SED­Regimes machten es zwingend, auch die Situation der Opfer zu verbessern.

Als erster Schritt sei eine berufliche Rehabilitierung notwendig. Darüber hinaus müßten auch den politisch Verfolgten, die in ihrer wirtschaftlichen Lage nicht besonders beeinträchtigt sind, Ausgleichszahlungen gewährt werden. Bislang nicht befriedigend gelöst sei die Situation verfolgter Schüler. Die Abgeordneten halten es für angemessen, deren Unterstützung zu verbessern. Der Entwurf sieht vor, verfolgten Schülern monatlich 300 DM, bei einer gesetzlichen Rente aus eigener Versicherung 200 DM, zu gewähren. Die Leistungen sollen bis Mitte 2001 beantragt werden können.

Bei etwa 50.000 politisch verfolgten Anspruchsberechtigten ergeben sich nach Angaben der Fraktion Kosten von etwa 180 Millionen DM im Jahr, von denen der Bund laut CDU/CSU 70 Prozent tragen sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906039b
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