Ausschüsse
16. Wahlperiode
Verteidigungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss ist das Gremium, das auf Seiten des Deutschen Bundestages dem Bundesministerium der Verteidigung und dessen nachgeordneten Bereich, also den Streitkräften und der Bundeswehrverwaltung, gegenübersteht. Seine Arbeit schließt auch Aspekte der internationalen Sicherheitspolitik mit ein; vor dem Hintergrund der grundlegend veränderten sicherheitspolitischen Lage nach dem Ende des Kalten Krieges und angesichts neuer Bedrohungsszenarien durch den internationalen Terrorismus hat der Verteidigungsausschuss die Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt seiner Arbeit gerückt. Daraus ergeben sich Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Auswärtigen Ausschusses, was die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit beider Ausschüsse ergibt.
Beratung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr
Der Verteidigungsausschuss befasst sich intensiv und fortlaufend mit allen geplanten und laufenden internationalen Einsätzen der Bundeswehr, und dies nicht nur unter militärischen, sondern auch unter sicherheits- und bündnispolitischen Gesichtspunkten. Er lässt sich insbesondere regelmäßig durch die Bundesregierung über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr unterrichten. Bei der parlamentarischen Entscheidung über einen Auslandseinsatz oder dessen Verlängerung ist der Verteidigungsausschuss neben dem in dieser Frage federführenden Auswärtigen Ausschuss und weiteren Bundestagsausschüssen stets mitberatend tätig. Der Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung für einen Einsatz deutscher Streitkräfte und das diesbezügliche Verfahren wurden Ende 2004 nach einer etwa zehnjährigen Parlamentspraxis mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Kontrolle des Verteidigungshaushalts
Der Ausschuss hat verschiedene Möglichkeiten, auf den Verteidigungshaushalt Einfluss zu nehmen. So berät er jährlich den Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung. Gegenüber dem federführenden Haushaltsausschuss spricht er insoweit Empfehlungen aus, die dieser in aller Regel auch berücksichtigt. Ein darüber hinausgehender Einfluss auf die Abwicklung des Verteidigungshaushalts ergibt sich aus der Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung, unabhängig vom Haushaltsgesetz Beschaffungsvorhaben von besonderer sicherheits- und militärpolitischer Bedeutung sowie alle Beschaffungen mit einem Kostenvolumen von mindestens 25 Millionen Euro dem Verteidigungsausschuss zur Beratung vorzulegen. Selbst wenn diese Beschaffungen im Haushaltsgesetz eingeplant sind, werden sie nur umgesetzt, wenn der Verteidigungsausschuss zugestimmt hat. Der Verteidigungsausschuss berät des Weiteren das Budget des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss
Eine besonders herausgehobene Stellung hat der Verteidigungsausschuss dadurch erfahren, dass er sich als einziger Ausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Bei allen anderen Ausschüssen ist dazu ein entsprechender Parlamentsbeschluss erforderlich. Ein Untersuchungsausschuss ist die stärkste Waffe des Parlaments, um Regierungsverhalten zu kontrollieren. Als Untersuchungsausschuss tagt der Verteidigungsausschuss bei den Beweisaufnahmen in öffentlicher Sitzung, soweit nicht militärische Geheimhaltungspflichten entgegenstehen. Allerdings werden die Bewertungen in nichtöffentlicher Sitzung vorgenommen. Auch der "normale" Verteidigungsausschuss tagt nicht öffentlich, und zwar in verschärfter Form; als so genannter "geschlossener" Ausschuss ist der Zutritt zu seinen Sitzungen und die Verteilung von Ausschussunterlagen auf einen zu Beginn jeder Wahlperiode zu beschließenden Personenkreis beschränkt, sodass nicht einmal andere Mitglieder des Bundestages ohne weiteres an seinen Sitzungen teilnehmen können.
Untergremien des Verteidigungsausschusses
In der vergangenen 15. Wahlperiode hatte der Verteidigungsausschuss den Unterausschuss "Weiterentwicklung der Inneren Führung, politischen Bildung und sozialen Verantwortung für Angehörige der Bundeswehr vor dem Hintergrund des Aufgaben- und Strukturwandels im Einsatz" eingerichtet. Aufgabe des Unterausschusses war es, die notwendige Weiterentwicklung dieser Themen im Hinblick auf die zunehmende Zahl der Auslandseinsätze der Bundeswehr angemessen parlamentarisch zu begleiten. Darüber hinaus hatte der Verteidigungsausschuss befristet zwei Berichterstattergruppen zu den Themenfeldern "Bodengebundene Luftverteidigung" und "Kooperation mit der Wirtschaft" eingesetzt.
Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, dessen Amt gemäß Artikel 45b GG verfassungsrechtlich verankert ist, ist ein Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte. Er arbeitet eng mit dem Verteidigungsausschuss zusammen und nimmt regelmäßig an dessen Beratungen teil. Zu den Aufgaben des Wehrbeauftragten gehört es insbesondere, die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Truppe zu gewährleisten. Der Wehrbeauftragte ist eine spezielle Petitionsinstanz für Soldaten.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a12/aufgaben/aufsatz