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098/2001
Datum: 03.04.2001
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heute im Bundestag - 03.04.2001

Experten begrüßen Niveausicherungsklausel für Rentenversicherung

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Niveausicherungsklausel für die gesetzliche Rentenversicherung haben Sachverständige am Dienstagmittag auf einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung begrüßt. Der Vertreter des Verbandes der Rentenversicherungsträger (VdR) lobte die Klausel, da sie die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung stärke. Obwohl eine Berechnung des Niveaus nur modellhaft möglich sei, könne davon ausgegangen werden, dass das vorgesehene Rentenniveau von 67 Prozent auch im Jahre 2030 nicht unterschritten werde. Auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bezeichnete die politische Zielgröße eines Mindestrentenniveaus als wichtig. Sie sichere das Ansehen dieses sozialen Sicherungssystems und schaffe Vertrauen der Bevölkerung in das Rentenniveau. Das Niveau von 67 Prozent könne voraussichtlich auch im Jahre 2030 gehalten werden. Anlass für die Anhörung war ein Änderungsantrag, mit dem das Altersvermögensgesetz entsprechend geändert werden soll.

Die Zielmarke in Höhe von 67 Prozent kann laut VdR in Gefahr raten, wenn die Nettolöhne mehr steigen als die Bruttolöhne. Dies müsse bedacht werden, wenn über die Umschichtung von direkter auf indirekter Besteuerung nachgedacht werde. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung müsse das entscheidende Regelsicherungssystem für das Alter bleiben. Nach Auffassung der BfA sichert die Mindestniveauklausel die Partizipation der Rentner am wirtschaftlichen Erfolg des Landes. Da die Nettolöhne bei der Rentenanpassung berücksichtigt würden, hätten die Rentner Anteil an der Entwicklung. Der Vertreter des Statistischen Bundesamtes brachte die Einschätzung zum Ausdruck, dass die Erhebung der Daten über die tatsächliche Höhe des Rentenniveaus keine Schwierigkeit sei. Die Aufwendungen für die private Altersvorsorge könnten über die Einkommensteuererklärung überprüft und die Angaben des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen hinzugezogen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_098/01
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