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232/2001
Datum: 31.08.2001
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heute im Bundestag - 31.08.2001

"Beschluss des Bundesrats nicht akzeptabler umweltpolitischer Rückschritt"

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Als einen nicht akzeptablen "umweltpolitischen Rückschritt" hat die Bundesregierung nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung den Beschluss des Bundesrates vom 13. Juli 2001 zur Verpackungsverordnung bezeichnet. Die Länderkammer hatte mehrheitlich dafür votiert, die Wirtschaft im Wege der Selbstverpflichtung zu veranlassen, bestimmte Mindestabfüllmengen in Mehrweg- bzw. ökologisch vorteilhafte Verpackungen nicht zu unterschreiten. Andernfalls drohe eine Vertragsstrafe. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6832) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6783) nunmehr erklärt, würde der Beschluss der Länderkammer gegenüber dem geltenden Recht einen "nicht sanktionierten Rückgang" der in Mehrweg-Verpackungen abgefüllten Getränke um mehr als 6 Prozent erlauben. Der Bundesratsbeschluss sah vor, dass die Wirtschaft insgesamt jährlich 24,5 Milliarden Liter Getränke wie etwa Bier, Cola oder Mineralwasser in ökologisch vorteilhafte Verpackungen, davon mindestens 21,5 Milliarden Liter in Mehrwegverpackungen abfüllen müsse. Nach Berechnungen der Regierung entsprächen 21,5 Milliarden Liter im Jahr 2005 bei einer Entwicklung des Gesamtabsatzes solcher Getränke wie in den vergangenen Jahren selbst bei konservativer Schätzung einem Anteil von nur noch rund 61 Prozent.

Das Bundesumweltministerium geht deshalb nach eigenen Angaben davon aus, dass die finanziellen Leistungen, die in einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft zugesagt werden sollen, keine Lenkungswirkung haben, um das Ziel der Förderung ökologisch vorteilhafter Verpackungen zu erreichen. Eine solche Lenkungswirkung sei von einer Pfandpflicht hingegen zu erwarten. Nicht zu erkennen sei zudem, so die Regierung, wie die Wirtschaft, welche die bisherige Verpflichtung der Verpackungsverordnung zum Erhalt der Mehrwegsysteme "nicht einhalten konnte oder wollte", nun langfristig ein neues Mengenziel einhalten wolle. Mit Blick auf die erforderlichen Absprachen sowohl zur Einhaltung der Verpflichtung als auch zur Zahlung der zugesagten Gelder bestünden zudem Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit kartellrechtlichen Vorschriften, heißt es in der Antwort weiter.

Die Regierung betont, die Alternative zur Novelle der Verpackungsverordnung sei die Anwendung geltenden Rechts. Weitere Gespräche, etwa mit den Bundesländern und beteiligten Kreisen, fänden zur Zeit weder statt noch seien sie geplant. Die Regierung macht zudem darauf aufmerksam, die Ergebnisse einer Prüfung der Zahl der in Mehrweg-Verpackungen abgefüllten Getränke zwischen Februar 1999 und Januar 2000 bestätigten den "deutlichen und beschleunigten Rückgang" der Mehrweganteile in Deutschland. Man beabsichtige, diese Ergebnisse rasch bekannt zu machen. Auf Bitte des Verwaltungsgerichts Berlin, dem im einstweiligen Anordnungsverfahren mehrere Anträge von Unternehmen des Handels und der Getränke abfüllenden Industrie zur Entscheidung vorlägen, erfolge diese Veröffentlichung jedoch nicht vor Mitte September 2001. Das Verwaltungsgericht habe die Anträge am 15.und 16. August zurückgewiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_232/02
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