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265/2001
Datum: 11.10.2001
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heute im Bundestag - 11.10.2001

Umweltaspekte bei der Vergabe von Ausfuhrgewährleistungen berücksichtigen

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung tritt zusammen mit 24 Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dafür ein, bald ein gemeinsames Verfahren zu verabschieden, um Umweltaspekte bei der Vergabe von Ausfuhrgewährleistungen zu berücksichtigen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/7017) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6829) hervor. Nur durch gemeinsame Herangehensweisen könnten die Zusammenarbeit der Exportkreditversicherer in der OECD verstärkt und die Einflussmöglichkeiten auf Bestellerländer im Sinne einer globalen nachhaltigen Entwicklung ausgebaut werden. Mit einem Verhandlungsdokument wäre international erstmals eine weitreichende gemeinsame Herangehensweise auf diesem Gebiet gelungen, so die Regierung. Eine bessere internationale Zusammenarbeit würde zudem Impulse für eine nachhaltige Entwicklung auch der Außenwirtschaftsförderung mit sich bringen, heißt es in der Antwort. 25 von 26 Teilnehmerstaaten hätten sich in der OECD auf Verfahren geeinigt, bei dem Projektstandards mit international anerkannten und üblichen Standards abgeglichen würden. Nur die USA verlangten verbindliche qualitative und quantitative Standards. Die Vereinbarung von Leitlinien und damit einer besseren Zusammenarbeit in der OECD scheitere daher zur Zeit allein an den USA.

Um die Transparenz zu verbessern, wird die Regierung künftig nach eigenen Angaben Projektdaten endgültig angenommener Geschäfte veröffentlichen. Dazu sei ein Verfahren geschaffen worden, bei dem solche Projektdaten ins Internet gestellt werden sollen. Darüber hinaus könnten diese Daten bei Großprojekten auch vor einer Entscheidung veröffentlicht werden. Dies würde aber voraussetzen, dass der Antragsteller der Veröffentlichung seiner Daten zustimmt. In den geplanten OECD-Leitlinien sei eine Beteiligung der betroffenen Bevölkerung bei umweltrelevanten Projekten vorgesehen. Sie liege aber in der Verantwortung des Bestellerlandes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_265/05
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