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304/2001
Datum: 15.11.2001
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heute im Bundestag - 15.11.2001

Versicherungen bei Bewertung von Kapitalanlagen Banken gleichstellen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen, die Versicherungswirtschaft bei der bilanzrechtlichen Bewertung von Aktien mit den Banken gleichzustellen. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf ( 14/7436) vorgelegt. Die Fraktionen erläutern, nach geltendem Bilanzrecht hätten Versicherungen Aktien ausnahmslos wie Umlaufvermögen zu bewerten. Dies bedeute, dass auch bei nur vorübergehenden Kurseinbußen sofort von den Bilanzwerten abzuschreiben sei, was den Überschuss der Versicherungen schmälere. Diese nur für diese Branche, nicht aber beispielsweise für Banken geltende Regelung habe sich nach der Entwicklung auf den Aktienmärkten nach den Terrorangriffen auf die USA am 11. September als nicht mehr sinnvoll erwiesen. Wenn die Aktien dem Geschäftsbetrieb langfristig dienten, sollten sie deshalb wie Anlagevermögen bewertet werden. Die Folge werde sein, dass nur bei länger anhaltenden Kursverlusten die Unternehmen verpflichtet seien, entsprechende Abschreibungen vorzunehmen. Die Neuregelung ist nach Auffassung von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen geboten, um zu verhindern, dass nur Versicherungen bei vorübergehenden Kursschwankungen Einbußen hinnehmen müssten. Dies bedeute mehr Wettbewerbsgleichheit auf den Finanzmärkten. Zum anderen schütze die beabsichtigte Regelung die Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen vor Kürzungen bei der Überschussbeteiligung, die sich nach dem Bilanzgewinn der Unternehmen richte.

Die Regierungsfraktionen streben darüber hinaus mit ihrem Entwurf an, das Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz aufzuheben. Sie erläutern dazu, unter anderem habe sich durch das Entfallen des Diskontsatzes als Bezugsgröße und dessen Ersatz durch den Basiszinssatz die Situation ergeben, dass diese Rechtsänderungen nicht für das öffentliche Recht des Bundes gälten. Demzufolge würden zwei unterschiedliche Basiszinssätze mit unterschiedlicher Berechnung nebeneinander bestehen. Dies verwirre Rechtsanwender und erzeuge unnötigen Verwaltungsaufwand, so die Fraktionen weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_304/05
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