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100/2006
Datum: 29.03.2006
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heute im Bundestag - 29.03.2006

Regierung weist Kritik an möglichem Insulinanaloga-Ausschluss zurück

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist Kritik an einem möglichen Ausschluss von Insulinanaloga von der Liste erstattungsfähiger Präparate für Diabetiker zurück. Eine Analyse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) habe keinen Nachweis für einen patientenrelevanten Zusatznutzen kurzwirksamer Insulinanaloga im Vergleich zu Humaninsulin erbracht, schreibt die Regierung in ihre Antwort ( 16/1050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/888). Weiter heißt es: "In Bezug auf den Arzneimittelpreis lässt sich jedoch feststellen, dass Insulinanaloga teurer als die vergleichbaren Humaninsulinpräparate sind." Zugleich betont die Regierung, dass derzeit kein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertreter über einen möglichen Ausschluss von Insulinanaloga vorliege. Die Liberalen hatten darauf verwiesen, dass mit den Insulinanaloga erstmals ein Medikament ausschließlich aus Kostengründen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gestrichen werden soll. Grundlage für die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses sei die Untersuchung des IQWiG zur Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 auch im Vergleich zu einer Behandlung mit Humaninsulin, so die FDP. Die Fraktion hatte auch den "Vorwurf der Fachgesellschaften und Patientenverbände" zur Sprache gebracht, dass sich das IQWiG nur auf bestimmte Studien konzentriert, andere, etwa epidemiologische Untersuchungen, aber außer Acht gelassen habe. Dazu schreibt die Regierung, dass das IQWiG rechtlich und fachlich unabhängig sei. Im Übrigen habe das Institut seine Konzentration auf bestimmte Studien damit begründet, dass diese auch geeignet seien, die Behandlungsrealität unter Alltagsbedingungen abzubilden. Der Anfrage zufolge sollen zwar bereits mit Insulinanaloga behandelte Patienten ihr Medikament weiter erhalten, neue Patienten mit Typ-2-Diabetes würden aber nur noch das günstigere Humaninsulin verordnet bekommen. Dies ist in den vergangenen Wochen auf Kritik bei der Pharmaindustrie und bei Patientenvertretungen gestoßen. Laut Regierung tritt die Wirkung der Insulinanaloga nach 10 bis 20 Minuten und damit schneller als beim Humaninsulin ein, bei dem die Wirkung innerhalb von einer halben Stunde beginne. Die Wirkdauer betrage bei Insulinanaloga bis zu fünf Stunden und bei Humaninsulin bis zu acht Stunden. Die Bundesregierung erläutert, aufgrund verschiedener Schätzungen müsse davon ausgegangen werden, dass die Zahl der im Jahr 2004 mit kurzwirksamen Insulinanaloga behandelten Patienten mit Typ-2-Diabetes bei 200.000 bis 220.000 liege. Dies widerspreche der Behauptung einiger Quellen, dass es in Deutschland 400.000 solcher Fälle gebe. Aus dem Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen von 2001 gehe hervor, dass in Deutschland schätzungsweise 3,5 bis 4 Millionen Menschen an einem bekannten Diabetes mellitus erkrankt sind, wobei rund 3,5 Millionen zum Typ 2 gehörten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_100/03
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