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101/2006
Datum: 30.03.2006
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heute im Bundestag - 30.03.2006

Taxen kommen nicht in den äußeren Sicherheitsring von Fußball-WM-Stadien

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Bei der Fußball-Weltmeisterschaft dürfen Taxen nicht in den äußeren Sicherheitsring von Stadien hineinfahren, sondern müssen Haltebuchten außerhalb des Sicherheitsrings anfahren. In ihrer Antwort ( 16/1042) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/884) verweist die Bundesregierung darauf, dass ab dem äußeren Sicherheitsring von Fußball-Stadien das Hausrecht des Organisationskomitees FIFA WM 2006 gilt. Nach diesem hätten nur Personen Zutritt, die über eine Akkreditierung oder ein Ticket für den Spieltag verfügten. Zudem bräuchten Fahrzeuge eine besondere Berechtigung für die Einfahrt in den äußeren Sicherheitsring. Mit den staatlichen Sicherheitsbehörden sei zudem abgestimmt, dass alle Personen und Fahrzeuge "lageangemessen" kontrolliert werden. Sie widerspricht damit einer Einschätzung der Liberalen, dass "speziell das Taxigewerbe" durch die Einschränkungen der Sicherheitsvorkehrungen benachteiligt werde. Die Fraktion hatte zu bedenken gegeben, dass die Fußballweltmeisterschaft eine gute Gelegenheit böte, um die Einnahmesituation von Taxiunternehmen zeitweise zu verbessern. Diese bleibe aber in Anbetracht der um alle Austragungsstätten des Turniers gezogene Bannmeile ungenutzt, da Taxifahrer sich den Stadien nicht unmittelbar nähern könnten. Die Regierung verweist auf die beim Confederations Cup im Juni 2005 gesammelten Erfahrungen, die dennoch auf eine "hohe Nachfrage" nach Taxen schließen ließen. Die WM-Städte hätten diesbezüglich mit dem örtlichen Taxigewerbe bereits Kontakt aufgenommen. Im Übrigen sieht die Bundesregierung keinen Grund für eine Überarbeitung der Freistellungsverordnungen zum Personenbeförderungsgesetz. Sie bezieht sich dabei auf einen Einwand der FDP, dass die Freistellungsverordnung es dem Veranstalter der Fußball-Weltmeisterschaft ermögliche, freiwillige Fahrer für den Transport von Gästen, Funktionären und Spielern zu den Fußballstadien einzusetzen, die weder gewerbliche Personenbeförderungsscheine besitzen noch über die für die gewerbliche Personenbeförderung (PBefG) erforderlichen Ortskenntnisse verfügten. Dazu die Regierung: Das Personenbeförderungsgesetz regle die Beförderungen, die für die gewerbliche Ordnung des Straßenpersonenverkehrs von Bedeutung sein könnten. Die Freistellungsverordnung bezwecke die Befreiung solcher Beförderungen vom PBefG, die diese Ordnung innerhalb des Gesamtverkehrs nicht beeinträchtigten. Es seien keine Widersprüchlichkeiten zu erkennen. Indes will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge das Personenbeförderungsrecht deregulieren, um so unter anderem das mittelständische Taxengewerbe bei den verwaltungsbezogenen Kosten zu entlasten. Entsprechende Maßnahmen befänden sich in der Vorbereitung. Darüber hinaus sieht sie keinen grundsätzlichen Bedarf für eine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie sie in ihrer Antwort bemerkt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_101/04
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