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103/2006
Datum: 31.03.2006
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heute im Bundestag - 31.03.2006

Linke: Energieversorgung sozial und ökologisch gestalten

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke tritt dafür ein, die künftige Energieversorgung sozial und ökologisch zu gestalten. Wie es in einem Antrag ( 16/1082) heißt, soll sich die Regierung so schnell wie möglich von fossilen und nuklearen Energieträgern abwenden. Die Stromnetze ab 110 Kilovolt und die Gasnetze ab 300 Millimeter sollten als Allgemeingut definiert und per Gesetz in die öffentliche Hand übertragen werden. Gleichzeitig müsse die Energieinfrastruktur auf erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieerzeugung ausgerichtet werden. Die Zahl der Netzkuppelstellen für den grenzüberschreitenden Energiehandel sei deutlich zu erhöhen, heißt es in dem Antrag. Auf EU-Ebene müsse die Regierung dafür sorgen, dass weitere Marktkonzentrationen bei den Energieversorgern und damit europaweite Oligopole verhindert werden. Ebenso solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass eine europäische Regulierungsbehörde eingerichtet wird, die sowohl die Netz- als auch die Erzeugungsstrukturen reguliert. Die Fraktion setzt sich darüber hinaus dafür ein, die Kohle in den Emissionshandel einzubeziehen, die Verteilung der Emissionsrechte strenger zu handhaben und am Ausstieg aus der Atomenergie festzuhalten. Ferner müsse ein standortunabhängiges Suchverfahren für ein atomares Endlager eingeleitet werden. Eine Nutzung des Schachts Konrad sowie des Standorts Gorleben in Niedersachsen sei auszuschließen, fordern die Abgeordneten. Die Ökosteuer solle so ausgerichtet werden, dass mit den Einnahmen überwiegend der Ausbau erneuerbarer Energien, der Einsatz effizienter Techniken und Energieeinsparungen gefördert werden. Vorteile für die Industrie dürfe es bei der Ökosteuer nicht mehr geben. Schließlich müsse das Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm finanziell besser ausgestattet werden als bisher, und der geplante Gebäudeenergiepass müsse neben dem aktuellen Energieverbrauch auch die Energieeinsparpotenziale darstellen. Mieter müssten künftig das Recht haben, bei ausbleibender Energiesanierung Mietminderungen zu fordern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_103/01
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