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104/2006
Datum: 31.03.2006
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heute im Bundestag - 31.03.2006

Opfer von Straftaten im Ausland sollen Anspruch auf Entschädigung erhalten

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Opfer von Straftaten, die im Ausland begangen wurden, sollen in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgenommen werden. Dafür plädiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 16/1067). Sie weist darauf hin, dass es keinen Unterschied darstelle, ob die Straftat im In- oder Ausland begangen worden sei. Dennoch ende das OEG bislang strikt an der deutschen Grenze. Dies führe in nicht wenigen Fällen zu Ungerechtigkeiten. So sei einer Mutter, deren beide Kinder vom den Vater ermordet worden seien, die Entschädigung versagt worden, weil der Tatort Mallorca war. Für die Mutter sei es jedoch kein Unterschied, ob das Verbrechen auf Mallorca oder auf Sylt begangen wurde. Daneben zeigten auch terroristische Anschläge, dass deutsche Touristen im Ausland einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können. Zwar könnten die Opfer solcher Anschläge im Ausland eine Entschädigung aus einem speziellen Fonds für Straftaten solcher Art erhalten. Hierauf bestehe jedoch kein Anspruch. Ferner sieht die Initiative vor, dass künftig auch Verwandte bis zum dritten Grad in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem OEG aufzunehmen sind. Damit werde der Schutz auf Familienbesuche naher Angehöriger wie Geschwister sowie Nichten und Neffen oder Tanten und Onkel erstreckt. Das geltende OEG, so die Bündnisgrünen weiter, schließe Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer von Gewalttaten werden, von Ansprüchen aus, wenn sie nicht mit einem Deutschen oder einer ständig hier lebenden Person verheiratet oder in gerader Linie verwandt sind. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_104/02
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