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105/2006
Datum: 03.04.2006
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heute im Bundestag - 03.04.2006

Bekämpfung der Jugendkriminalität verbessern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Seit Beginn der neunziger Jahre ist nach Auffassung der Mehrheit der Bundesrates ein stetiger Anstieg der Jugendkriminalität in Deutschland zu verzeichnen. Um hier eine Trendwende zu erreichen, ist unter anderem das jugendstrafrechtliche Handlungsinstrumentarium zu erweitern. Dies betont die Länderkammer in einem Gesetzentwurf ( 16/1027). Der Entwurf schlägt daher den so genannten Warnschussarrest vor. Dieser ermögliche es, betroffenen Jugendlichen nachdrücklich den Ernst seiner Situation und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung vor Augen zu führen. Nach den Erfahrungen der Praxis werde namentlich die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe durch viele Jugendliche als Sanktion kaum wahrgenommen. Vorgesehen sei außerdem, das Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen als "Zuchtmittel" in das Jugendgerichtsgesetz aufzunehmen. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden verspreche diese Maßnahme einen "hohen Prestigewert". Der Entwurf schlägt des Weiteren vor, den Gerichten bei schwersten Verbrechen Heranwachsender die Möglichkeit von 15 statt bisher zehn Jahren Jugendstrafe zu geben. Mehrere brutale Mordfälle in der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass das bislang gültige Strafmaß bei schwerster Kriminalität nicht ausreicht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Entwurf das - auch von ihr angestrebte - Ziel, die Bekämpfung der Jugendkriminalität zu verbessern und eine beständige Überprüfung des Jugendstrafrechts - nicht erreicht. Die Vorschläge der Länderkammer - zuletzt in August 2003 ( 15/1472) und im Juni 2004 (15 3422) vorgelegt - seien in der Vergangenheit und bis heute "ganz überwiegend" auf eine sehr breite fachliche Kritik gestoßen. Das geltende Jugendstrafrecht habe sich "grundsätzlich" bewährt. Für die vorgeschlagenen Änderungen bestehe kein dringender politischer Handlungsbedarf.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_105/06
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