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106/2006
Datum: 04.04.2006
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heute im Bundestag - 04.04.2006

Zur künftigen Besteuerung vorproportionierten Tabaks Stellung nehmen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von so genannten vorproportionierten Tabaksträngen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/1102). Im November vergangenen Jahres habe das Gericht die Bundesrepublik dazu verurteilt, vorproportionierte Tabakstränge mit dem gleichen Steuersatz wie Fertigzigaretten und nicht mit dem geringeren Steuersatz für Feinschnitttabak zu besteuern. Dem Verfahren sei ein Mahnschreiben der EU-Kommission mit der Aufforderung vorausgegangen, die Verletzung von EU-Recht innerhalb von zwei Monaten abzustellen. Die Bundesregierung habe daraufhin den Herstellern vorproportionierten Tabaks eine Übergangsfrist bis Ende März gewährt, bis zu der die Besteuerung zum niedrigeren Steuersatz für Feinschnitt möglich sei. Neben den am stärksten verbreiteten "Singles" oder "Sticks" (mit Aluminiumfolie ummantelter Tabak, der in eine leere Zigarettenpapierhülse gedrückt wird) seien auch so genannte "Rolls" (Zigaretten, die statt mit Papier mit einem Tabakblatt umwickelt sind) auf dem Markt. Die Regierung soll nun sagen, wie sich die Zahl der Fertigzigaretten sowie die Zahl der Zigaretten aus Feinschnitt seit 2002 entwickelt hat und wie das entsprechende Steueraufkommen ausfiel. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Steuermehreinnahmen zwischen 2002 und 2006 hätten erzielt werden können, wenn vorproportionierte Tabakstränge wie Fertigzigaretten statt wie Feinschnittzigaretten besteuert worden wären. Gefragt wird ebenso, weshalb in Deutschland "Rolls" anders als im EU-Recht vorgesehen als Zigarillos versteuert werden müssen, für die ein deutlich niedrigerer Steuersatz gelte. Schließlich soll die Regierung sagen, wie hoch sie die Steuerausfälle durch die Nichtregelung und Nichtbesteuerung des Cannabiskonsums einschätzt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_106/07
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