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23.03.2000
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Zu Äußerungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion Dr. Peter Ramsauer über die Amtsführung des Bundestagspräsidenten, die heute in einem Zeitungsbericht wiedergegeben werden, erklärt die Pressestelle des Deutschen Bundestages:

Im Ältestenrat des Deutschen Bundestages wurde heute eine Kritik des Abgeordneten Ramsauer (CDU/CSU) an der Amtsführung des Bundestagspräsidenten zurückgewiesen. Die Entscheidung, zwei mündliche Fragen des Abgeordneten an die Bundesregierung nicht zuzulassen, ist nicht "parteiisch"(Ramsauer), sondern ergibt sich zwingend aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 4, Richtlinien für die Fragestunde) und aus einschlägigen Entscheidungen des Geschäftsordnungsausschusses. Der 1. Ausschuss entscheidet seit 1967 regelmäßig, dass sogenannte Dreiecksfragen, die die Bundesregierung nach dem Verhalten Dritter fragen, unzulässig sind.

Zum Inhalt der Fragen, soweit sie das Parteiengesetz betreffen, teilt die Bundestagsverwaltung mit, dass die Ausweisung von Unternehmensbeteiligungen in Rechenschaftsberichten der Parteien nach dem Buchwert dem Gesetz entspricht und dass demzufolge sich auch die CSU entsprechend verhält. Bundestagspräsident Thierse hat seinerseits mehrfach zu einer Diskussion über Änderungen am Parteiengesetz nach der Aufklärung der aktuellen Verstöße ermuntert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000323a
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