Thierse bietet CDU 1. Abschlagszahlung nach Parteiengesetz gegen Sicherheitsleistung an
Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der eingereichten Klage der CDU hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse deren Anwälten seine Bereitschaft mitgeteilt, im Rahmen der Parteienfinanzierung der CDU den 1. Abschlag für das Jahr 2000 in Höhe von 5.499.850,53 DM vorläufig auszuzahlen. Dies hat er heute der Anwaltskanzlei Zuck & Quaas übermittelt, die im Auftrag der CDU vor dem Verwaltungsgericht Berlin Anfechtungsklage gegen die vom Bundestagspräsidenten getroffene Entscheidung zur Parteienfinanzierung eingereicht und mit Schreiben vom 15. März 2000 die Auszahlung des 1. Abschlags 2000 an den CDU-Bundesvorstand beantragt hatte. Die Auszahlung wird jedoch gemäß § 20 Abs. 1 letzter Satz des Parteiengesetzes von einer entsprechenden Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse abhängig gemacht.
Die Zahlung stellt keine Anerkennung des Anspruchs als solchem dar. Die Einforderung einer Sicherheitsleistung erfolgt vielmehr vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bundestagspräsident mit einer gerichtlichen Bestätigung seiner Entscheidung vom 15. Februar 2000 rechnet.