Kinderkommission des Deutschen Bundestages: "Besondere Gefährdung von Kindern durch Kampfhunde macht schnelles und effizientes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich"
Die Kinderkommission des Bundestages hat zügige und wirkungsvolle Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz von Kindern vor Kampfhunden gefordert. Gerade Kinder werden immer wieder Opfer solcher Attacken. Der tragische Todesfall von Hamburg sei nicht der Höhepunkt einer Entwicklung, sondern leider zu häufig sich zutragende Normalität.
Ein gegenseitiges Weiterverweisen der Verantwortung zwischen den verschiedenen Ebenen der Zuständigkeit, wie es in der Vergangenheit mitunter vorgekommen sei, könne nicht mehr hingenommen werden.
Aufbauend auf bereits vorhandenen, bewährten Regelungen, wie z.B. dem in einigen Bundesländern schon seit Jahren bestehenden Verbot von Zucht, Handel und Ausbildung gefährlicher Hunde, müssen vorhandene Schwachstellen erkannt und ausgeräumt werden.
Alle Maßnahmen, die vor den Attacken von Kampfhunden wirksamen Schutz bieten, müssen dabei erwogen werden: dies beginnt beim Leinen- und Maulkorbzwang und geht über ein Kastrations- und Sterilisationsgebot bis hin zum generellen Einfuhrverbot.
Zur Durchsetzung der Regelungen sei möglicherweise auch eine Verschärfung des Strafrechts in Fällen von Verstößen gegen die Verbote zu erwägen. Dies können eventuell auch bedeuten, statt Geldstrafen Freiheitsstrafen zu verhängen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Abgeordnete Ingrid Fischbach, erklärt: "Nur so kann erreicht werden, dass die Kampfhundrassen verschwinden - und mit ihnen die Angst der Menschen vor möglichen Attacken. Denn schlimm sind nicht nur die entsetzlichen körperlichen, zum Teil tödlichen Verletzungen durch die Kampfhunde, schlimm sind auch die seelischen Folgen, die Fälle wie der in Hamburg hinterlassen. Das gilt insbesondere für Kinder, die dadurch, dass sie mitbekommen, wie hilflos ihre Altersgenossen den Angriffen ausgesetzt sind, regelrecht traumatisiert werden."